Zoll bestimmungen
EORI - Economic Operator Registration and Identification - EU weite Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten im Außenhandel
Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte - Economic Operator Registration and Identification EORI. Darunter ist eine Nummer zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen zu verstehen, die in der Europäischen Gemeinschaft ansässig oder zumindest steuerlich veranlagt sind. Der Wirtschaftsbeteiligte muss im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zollrelevante Tätigkeiten durchführen, um eine Registrierung beantragen zu können. Folgendes ist unter zollrelevanten Tätigkeiten zu verstehen:
Zollanmeldungen abgeben
summarische Anmeldungen abgeben
Verwahrungslager betreiben
Registrierung in zwei Phasen:
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Registrierung in zwei Phasen geteilt. In der ersten Phase können die Inhaber einer e-Zollbewilligung die EORI-Nummer beantragen, da für sie die Verwendung der EORI ab 1.9.2009 verpflichtend ist.
In der zweiten Phase können alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, die nicht Inhaber einer e-Zollbewilligung sind und die zollrelevante Tätigkeiten durchführen den EORI-Antrag seit 26.6.2009 stellen. Es gilt jedoch für diese Wirtschaftsbeteiligten eine Übergangsphase bis 31.12.2009. Innerhalb dieser Übergangsphase kann an Stelle der EORI auch die UID oder der Firmenname angegeben werden.
Die Registrierung erfolgt durch die zuständige Behörde in dem Mitgliedsstaat, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist. In Österreich ist die Zollbehörde. Der Antrag auf Zuteilung der EORI-Nummer ist von jedem Wirtschaftsbeteiligten selbst, vor Aufnahme der zollrelevanten Tätigkeit zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der BMF-Homepage https://zoll.bmf.gv.at/eori Der von der Zollbehörde als pdf-Datei retournierte Antrag ist aber zusätzlich aus Datenschutzgründen auch per Fax oder Post an das zuständige Zollamt zu senden, da der Antragsteller durch seine Unterschrift der Freigabe der Daten (Firmenname und Adresse) in der EORI-Datenbank zustimmen muss.
Einen Leitfaden für das Antragsverfahren sowie weitere Informationen zu EORI finden Sie unter folgendem Link: https://bmf.gv.at/Zoll/ezoll/_start.htm
Folgende Angaben sind im Antrag zu machen:
Name und Anschrift des Wirtschaftsbeteiligten
Art der Person
Anschrift - Firmensitz
bisherige TIN des Firmensitzes
Kontaktinformationen (Ansprechpartner mit Adresse und Kommunikationsmittel)
UIDs (auch die in anderen Mitgliedstaaten zugeteilte)
Sonder-UID
Verbrauchsteueridentifikations-Nr.
Gewerberegister-Nr., Firmenbuch-Nr., Sozialverischerungs-Nr.
Bankverbindungen
Nachhineinzahlungskonto
Zustimmung zur Bekanntgabe der personenbezogenen Daten
Die Daten des Unternehmens werden in der EORI-Datenbank gespeichert. Öffentlich zugänglich sind allerdings nur Name und Anschrift des Wirtschaftsbeteiligten und dessen EORI! In Österreich beginnt die EORI-Nummer mit den Buchstaben "ATEO" denen 11 Ziffern folgen.
Rechtzeitig die Registierung beantragen!
Die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge ist zumindest mit ca. 10 Arbeitstagen anberaumt. Gerade zu Beginn der Registrierungsphase bei den Zollämtern kann es zu einem erhöhten Arbeitsanfall und somit zu einer eventuell längeren Dauer der Registrierung kommen.
Damit eine rechtzeitige Registrierung sichergestellt werden kann, werden alle Wirtschaftsbeteiligten ersucht das Registrierungsverfahren so rasch als möglich einzuleiten.
EORI Daten an TNT: Nach Erhalt der EORI Nummer geben Sie diese bitte unter der E-Mailadresse eori@tnt.co.at oder schriftlich (z. H. Zollabteilung) bzw. telefonisch unter 05 77 00 DW 1365 bekannt. Dadurch können Sie sich spätere Unannehmlichkeiten und allfällige Verzögerungen bei der Zollabwicklung ersparen.
Infos zu ECS Export Controll System