Geschäfts bedingungen
Beförderungsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen stellen unsere Standardbeförderungsbedingungen dar. Je nach dem Herkunftsland einer Sendung gibt es möglicherweise örtlich anwendbare Abweichungen, die entsprechend gelten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer nächstgelegenen TNT Niederlassung in Verbindung, um eine Kopie der für Sie geltenden Beförderungsbedingungen zu erhalten.
KURZVERSION (09-07)
Die nachstehenden Beförderungsbedingungen sind eine gekürzte Fassung unserer vollständigen Bedingungen, die für jede Beförderung durch uns gelten. Eine Kopie der Langfassung erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrer nächstgelegenen Niederlassung bzw. auf unserer Internetsite. Bitte klicken Sie hier für eine Kopie der Langfassung.
1. DEFINITIONEN
Die nachfolgenden Definitionen gelten für die nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen, die diesen Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und uns regeln.
"Wir", "uns" und "unser/e" bezieht sich auf Tochter- und Beteiligungsgesellschaften von TNT Holdings B.V. oder TNT Express Holdings B.V. und deren jeweilige Mitarbeiter, Agenten oder unabhängigen Unternehmer;
"Sie" und "Ihr/e" bezieht sich auf den Absender, Versender oder Empfänger der Sendung, den Inhaber des vorliegenden Frachtbriefs, den Empfänger und Eigentümer des Inhalts der Sendung oder irgendeine andere Partei, dei an diesem Inhalt ein rechtliches Interesse hat;
"Beförderung" bedeutet und beinhaltet sämtliche Tätigkeiten und Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit der Ladung durchführen;
"Sendung" bedeutet sämtliche Umschläge, Dokumente, Packungen, Paket, Taschen oder Frachtstücke, die uns zwecks Beförderung und Transport gemäß unserem Frachtbrief übergeben und von uns angenommen werden.
"Verbotene Gegenstände" bedeutet sämtliche Güter und Materialien, deren Beförderung von Gesetzen, Regelungen oder Bestimmungen eines Landes, in dem die Sendung unterwegs ist, verboten ist.
2. DIE PARTEI, MIT DER SIE DEN VERTRAG EINGEHEN
Sie schließen Ihren Beförderungsvertrag mit dem Unternehmen TNT oder einer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft von TNT, die die Sendung von Ihnen zum Transport übernimmt. Sie stimmen zu, dass wir berechtigt sind, für die gesamte Beförderung oder einen Teil derselben einen Unterauftrag zu von uns festgelegten Bedingungen zu erteilen.
3. IHRE ANNAHME UNSERER BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Indem Sie uns Ihre Sendung übergeben, akzeptieren Sie in Ihrem Namen oder im Namen von Dritten, die ein Interesse an der Sendung haben, die im Frachtbrief oder Beförderungsvertrag enthaltenen Bestimmungen, und zwar unabhängig davon, ob Sie auf der ersten Seite unseres Frachtbriefs unterzeichnet haben oder nicht. Unsere Beförderungsbedingungen erstrecken sich auf jeden, den wir mit Abholung, Transport oder Lieferung Ihrer Sendung betrauen, sowie unsere Mitarbeiter, Direktoren und Vertreter, und diese können sich darauf berufen. Nur einer unserer bevollmächtigen Vertreter ist berechtigt, die vorliegenden Beförderungsbedingungen schriftlich zu ändern. Wenn Sie uns die Sendung mit mündlichen oder schriftlichen Anweisungen übergeben, die im Widerspruch zu unseren Beförderungsbedingungen stehen, sind wir nicht an solche Anweisungen gebunden.
4. VERTRAGSUMFANG
a) Unabhängig davon, ob ein separater Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und uns abgeschlossen wurde oder ob die Beförderung der Sendung Teil einer anderen Art von Vertrag zwischen Ihnen und uns darstellt, gelten diese Beförderungsbedingungen für den zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrag in Bezug auf die vertragsgemäße Beförderung vn Gütern.
b) Durch Abschließen eines Vertrags mit uns stimmen Sie zu, dass:
Der Vertrag ein Vertrag für die Beförderung von Gütern auf der Straße ist, wenn die Beförderung der Sendung tatsächlich auf der Straße erfolgt;
Der Vertrag ein Vertrag für die Beförderung von Gütern per Flugzeug ist, wenn die Beförderung tatsächlich mit dem Flugzeug erfolgt.
5 GEFAHRGÜTER / SICHERHEIT
5.1 Gefahrgüter
a) Außer unter den in Punkt 5.1 (b) unten beschriebenen Umständen befördern wir keine Güter, die unserer Ansicht nach Gefahrgüter darstellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die in der technischen Anleitung der International Civil Aviation Organisation (ICAO), den Bestimmungen der International Air Transport Association (IATA) über Gefahrgüter, im International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Kodex, im Europäischen Vertrag über den internationalen Straßentransport von Gefahrgütern (ADR) oder in anderen nationalen oder in internationalen Bestimmungen für den Transport von Gefahrgütern beschriebenen.
b) Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, bestimmte Gefahrgüter zur Beförderung in bestimmten Ländern anzunehmen, wenn Ihnen der Status eines genehmigten Kunden zuerkannt wurde, und diesen Status müssen wir Ihnen schriftlich zuerkennen, bevor wir Ihre Sendung annehmen können. Ihre Gefahrgüter werden nur dann angenommen, wenn sie den anzuwendenden Bestimmungen (siehe Klausel 5.1) und unseren Vorschriften entsprechen. Einzelheiten zu unseren Vorschriften sowie zur Beantragung des Status eines genehmigten Kunden erhalten Sie bei unserer nächstgelegenen Niederlassung, und bei Annahme Ihrer Sendung wird Ihnen ein Aufschlag für Gefahrengüter in Rechnung gestellt.
5.2 Sicherheitsbestimmungen für Luftfracht
a) Sie sind verpflichtet sicherzustellen, und Sie bestätigen dies durch Ausfüllen unseres Frachtbriefs oder durch die Übergabe einer Sendung an uns, dass Ihre Sendung keine laut ICAO Anhang 17 oder anderen nationalen oder internationalen Bestimmungen über die Sicherheit in der Luftfahrt verbotenen Artikel enthält. Sie sind verpflichtet, den Inhalt der Sendung auf unserem Frachtbrief genau zu beschreiben, und Ihre Haftung erlischt durch die Bekanntgabe dieser Information nicht. Von uns beförderte Sendungen können Sicherheitskontrollen unterworfen werden, die die Verwendung von Röntgengeräten beinhalten könnten, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Sendung im Transit geöffnet und der Inhalt kontrolliert werden kann.
b) Sie erklären, dass Sie die Sendung an einem sicheren Ort mit verlässlichem, bei Ihnen beschäftigtem Personal für den Transport vorbereitet haben und dass die Sendung während der Vorbereitung, der Lagerung und des Transports direkt vor der Annahme der Sendung für den Transport durch uns vor unautorisiertem Zugriff geschützt war.
5.3 Verbotene Gegenstände
Wir nehmen keine Sendungen an, die verbotene Gegenstände enthalten.
8. VERZOLLUNG
8.1 Sie ernennen uns hiermit zu den Agenten ausschließlich für den Zweck der Zollabfertigung und Zollerklärung der Sendung und bestätigen hiermit, dass wir zwecks Ernennung eines Zollagenten für die Durchführung der Zollabfertigung und Zollerklärung der Empfänger sind, wenn wir für diese Arbeit einen Untervertrag vergeben. Wenn eine Zollbehörde zusätzliche Unterlagen für die Bestätigung verlangt, sind Sie dafür zuständig, die entsprechenden Unterlagen auf Ihre Kosten bereit zu stellen.
8.2 Sie bestätigen, dass alle von Ihnen in Bezug auf die Einfuhr und Ausfuhr der Sendung gemachten Aussagen und bereitgestellten Informationen der Wahrheit entsprechend und korrekt sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle von unwahren oder betrügerischen Aussagen Ihrerseits in Bezug auf die Sendung oder deren Inhalt zivilrechtlich in Haftung genommen bzw. strafrechtlich verfolgt werden können, wobei die gesetzlichen Strafen dafür unter anderem die Einziehung und den Verkauf Ihrer Sendung umfassen können. Wenn wir Ihnen freiwillig beim Erledigen der erforderlichen Zoll- und anderen Formalitäten behilflich sind, erfolgt diese Hilfestellung ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko. Sie erklären sich bereit, uns zu entschädigen und schadlos zu halten für jegliche Forderungen, die infolge der Informationen, die Sie uns bereit stellen, gegen uns erhoben werden können, und jegliche Kosten, die uns in diesem Zusammenhang enstehen, und jegliche Verwaltungsgebühr zu zahlen, die wir von Ihnen für die Erbringung der in dieser Klausel beschriebenen Leistungen verlangen können.
8.3 Sämtliche Zölle, Abgaben, Bußgelder, Lagergebühren oder anderen Kosten, die uns infolge der Maßnahmen seitens Zoll- oder anderer Regierungsbehörden entstehen, oder weil Sie oder der Empfänger nicht die entsprechenden Unterlagen bereitstellen bzw. nicht die erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis beschaffen, werden Ihnen oder dem Empfänger der Sendung in Rechnung gestellt. Wenn wir beschließen, die entstandenen Kosten vom Empfänger zu verlangen und sich der Empfänger weigert, sie zu zahlen, erklären Sie sich bereit, sie uns zusammen mit unserer Gebühr für den anfallenden Verwaltungsaufwand sowie jeglichen zusätzlichen Kosten, die uns entstehen, zu zahlen. Sie stellen uns nach erster Aufforderung durch uns eine angemessene Garantie für Zölle, Abgaben, Bußgelder, Lagergebühren und sonstigen in dieser Klausel beschriebenen Kosten aus.
8.4 Wir bemühen uns, alle Zollformalitäten für Ihre Sendung schnell abzuwickeln, aber wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen, Verluste oder Schäden, die durch das Eingreifen von Zollbeamten oder anderen Regierungsbehörden entstehen.
12. UNSER HAFTUNGSUMFANG
Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 13 beschränken wir unsere Haftung für jegliche Verluste, Schäden oder Verzögerungen Ihrer Sendung oder eines Teils derselben wie folgt:
a) Luftfracht
Falls Beförderung Ihrer Sendung ausschließlich oder teilweise auf dem Luftweg erfolgt und einen Endbestimmungsort oder einen Zwischenhalt in einem anderen Land als dem Ausgangsland umfasst, ist je nachdem, was zwingend anwendbar ist, die Warschauer Konvention (1929), die Warschauer Konvention in der vom Haager Protokoll (1955) bzw. vom Protokoll Nr. 4 von Montreal (1975) geänderten Fassung oder die Konvention von Montreal (1999) anwendbar. Diese internationalen Verträge regeln und beschränken unsere Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung Ihrer Sendung auf 17 Sonderziehungsrechte je Kilo (ca. 20 Euro pro Kilo, wobei der Wechselkurs jedoch variabel ist).
b) Beförderung auf der Straße
Falls wir Ihre Sendung in einem Land oder aus einem Land, das dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr 1956 (CMR) beigetreten ist, auf der Straße befördern, richtet sich unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung nach dem CMR und ist somit auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilo beschränkt (ca. 10 Euro pro Kilo, wobei der Wechselkurs jedoch variabel ist). Im Falle von Verzögerungen, bei denen Sie uns nachweisen können, dass Sie einen Verlust erlitten haben, beschränkt sich unsere Haftung darauf, dass wir Ihnen die von Ihnen an uns bezahlte Frachtgebühr für diese Sendung oder den verzögerten Teil zurückerstatten.
c) Wenn aus irgendeinem Grund eine Haftung unserseits für Sie besteht, einschließlich aber nicht beschränkt auf Vertragsbruch, Nachlässigkeit, vorsätzliche Handlung oder Unterlassung und
a) keine der unter 12 a) oder b) genannten Konventionen verpflichtend gilt;oder;
b) diese Haftung nicht unter eine der in 12 a) oder b) vorstehend genannten Konventionen und auch unter kein anderes zwingend anwendbares Gesetz oder eine zwingend andwendbare Konvention fällt, oder;
c) wenn sie sich auf andere Dienstleistungen als die Beförderung auf der Straße oder Luftfracht bezieht,
ist unsere Haftung für Sie immer beschränkt auf die Kosten, die Ihnen tatsächlich durch die Beschaffung oder Reparatur der Sendung oder des betroffenen Teils derselben entstanden sind, wobei in jedem Fall eine Obergrenze gilt, die 17 Euro pro Kilo nicht überschreiten darf, mit einer Höchstsumme von 10.000 Euro pro Sendung. Im Falle von Verzögerungen, bei denen Sie uns nachweisen können, dass Sie einen Verlust erlitten haben, bschränkt sich unsere Haftung darauf, dass wir Ihnen die von Ihnen an uns bezahlte Frachtgebühr für diese Sendung oder den verzögerten Teil zurückerstatten.
13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
13.1 Wir haften nicht für einen Einkommensverlust, Gewinnausfall, Verlust von Absatzmärkten, Ansehensverlust, Verlust von Kunden, entgangene Nutzung, entgangene Gelegenheit oder für mittelbare, beiläufige, besondere Schäden oder Folgeschäden oder andere Verluste, einschließlich aber nicht beschränkt auf solche, die sich aus Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder falscher oder unterbliebener Lieferung Ihrer Sendung ergeben, und zwar auch dann nicht, wenn uns bekannt war, dass solche Schäden oder Verluste eventuell entstehen würden.
13.2 Wir haften nicht, wenn Ihre Sendung oder ein Teil derselben verloren geht, beschädigt wird, sich verzögert oder falsch oder überhaupt nicht zugestellt wird oder wenn wir eine unserer Verpflichtungen nicht erfüllen können infolge von:
a) Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie zum Beispiel (aber nicht beschränkt auf):
Naturkatastrophen wie Erdbeben, Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen, Brände, Krankheiten, Nebel, Schnee oder Frost;
Höhere Gewalt einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Kriege, Unfälle, Terroranschläge, Streiks, Embargos, Gefahren aus der Luft, lokale Unruhen oder Bürgerkriege;
Nationale ode lokale Störungen von Luft- oder Bodentransportnetzen und mechanische Probleme bei Beförderungsmitteln oder Maschinen;
Verborgene Mängel oder innerer Mangel der Sendung.
Kriminelle Handlungen durch Dritte wie zum Beispiel Diebstahl und Brandstiftung.
b) Unterlassungen und Akte Ihrerseits oder jene Dritter wie:
Die Tatsache, dass Sie (oder eine andere Partei, die vorgibt, ein Interesse an der Sendung zu haben und der die Verletzung zuzuschreiben ist) Ihre Pflichten gemäß diesen Beförderungsbestimmungen verletzen und insbesondere die Garantien von Klausel 11;
Handlungen oder Unterlassungen von Zoll-, Fluglinien-, Flughafen- oder Regierungsbeamten.
c) Die Tatsache, dass die Sendung verbotene Artikel enthält, auch wenn wir die Sendung irrtümlich angenommen haben.
13.3 Wir sind kein gebräuchliches Transportunternehmen und akzeptieren von Ihnen keine Haftungen eines gebräuchlichen Transportunternehmers. Unter normalen Umständen akzeptieren wir keine Sendungen an und von Wohnadressen.
16. VERSICHERUNG
16.1 Sie haben die Möglichkeit, bei uns den vollen Wert Ihres Pakets oder Ihrer Fracht versichern zu lassen (gilt nicht für Dokumente), indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtbrief ausfüllen und die angegebene Gebühr bezahlen, um alle Verlust- und Beschädigungsrisiken, die während des Transports entstehen können, bis zur einer Höchstgrenze von 25.000 Euro pro Sendung abzudecken. Diese Versicherung gilt nicht für Edelsteine, Edelmetalle, Laptops, Plasmabildschirme, Schmuck, Bargeld, Glas, Porzellan, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Dokumente oder Filme, Bänder, Disketten, Speicherkarten oder andere Daten- und Bildträger. Wenn Sie derartige Waren verschicken, empfehlen wir Ihnen, selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
16.2 Sie können bei uns eine Versicherung für die Kosten für die Wiederherstellung, das Reproduzieren, die Wiederausgabe oder das Neudrucken (einschließlich der Materialkosten, z.B. Papier, plus angemessenem Arbeitsaufwand) Ihrer Dokumentensendung erwerben, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtbrief ausfüllen und die angegebene Gebühr bezahlen, um sich gegen alle Gefahren eines Verlusts oder einer Beschädigung beim Transport bis zu einer Höchstsumme von 500 Euro pro Sendung zu versichern. Diese Versicherung ist nur für Dokumente verfügbar, die auf der Website der Tochtergesellschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Zweigstelle von TNT, die Ihre Sendung zum Transport entgegennimmt, angegeben sind.
16.3 Die vorstehend genannten Versicherungsoptionen (16.1 und 16.2) (i) decken keine Verluste in der Art von Folgeschäden (siehe Klausel 13.1 oben) oder Transportverzögerungen oder Fälle ab, in denen der Verlust infolge der Tatsache entstanden ist, dass Sie Ihre Pflichten gemäß den vorliegenden Beförderungsbedingungen verletzt haben und sind (ii) für eine begrenzte Anzahl an Ländern nicht verfügbar. Für eine Liste dieser Länder bzw. für weitere Informationen über die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschutz setzen Sie sich bitte mit unserem Kundendienst in Verbindung oder besuchen Sie die Website der Tochtergesellschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Zweigstelle von TNT, die Ihre Sendung für den Transport entgegennimmt.
17. ANSPRÜCHE DRITTER
Sie verpflichten sich uns gegenüber dazu, es keiner anderen Person, die ein Interesse an der Sendung hat, zu gestatten, im Zusammenhang mit der Beförderung Forderungen gegen uns zu erheben oder eine Klage gegen uns anzustrengen, selbst wenn wir möglicherweise fahrlässig gehandelt haben oder unsere Pflichten nicht erfüllt haben, und wenn eine Forderung erhoben oder eine Klage angestrengt wird, entschädigen Sie uns für die Folgen der Forderung oder Klage und die Kosten und Auslagen, die uns bei der Bestreitung entstehen.
18. ANMELDEN VON ANSPRÜCHEN
Wenn Sie Ansprüche in Bezug auf verlorene, beschädigte oder verzögerte Sendungen anmelden möchten, müssen Sie sich dafür an eine der geltenden Konventionen halten, oder wenn keine davon gilt, müssen Sie sich an die folgende Verfahrensweise halten, da wir uns andernfalls das Recht vorbehalten Ihren Anspruch abzuweisen:
a) Sie müssen uns innerhalb von 21 Tagen nach der Lieferung der Sendung oder innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum, an dem die Sendung hätte geliefert werden sollen, schriftlich von dem Verlust, dem Schaden oder der Verzögerung in Kenntnis setzen und dann innerhalb der darauffolgenden 21 Tage Ihren Anspruch dokumentieren, indem Sie uns alle relevanten Informationen über die Sendung und den entstandenen Verlust, Schaden oder die Verzögerung bereitstellen. Wir sind nicht verpflichtet, einer Forderung nachzukommen, bevor unsere Beförderungsgeühren bezahlt wurden, und Sie sind nicht berechtigt, den Betrag Ihres Anspruchs von unseren Beförderungsgebühren abzuziehen;
b) Wir gehen davon aus, dass die Sendung in gutem Zustand ausgeliefert wurde, außer wenn der Empfänger/die Empfängerin beim Empfang der Sendung fü unsere Lieferaufzeichnungen einen Schaden angab. Damit wir einen Anspruch auf Schadensersatz berücksichtigen können, müssen uns der Inhalt Ihrer Sendung und die Originalverpackung zur Überprüfung ausgehändigt werden.
c) Solange keine anderweitigen Regelungen von geltenden Konventionen bzw. Gesetzen gelten, erlischt Ihr Recht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen uns, wenn innerhalb eines Jahres nach der Lieferung der Sendung, dem Datum, an dem die Beförderung endete, kein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht angestrengt wird.
19. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
19.1 Sie erklären sich dazu bereit, unsere Gebühren für die Beförderung der Sendung zwischen den am Frachtbrief/Beförderungsvertrag angegebenen Orten sowie die Mehrwertsteuer für die Beförderung innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum auf unserer Rechnung zu bezahlen. Sie verzichten auf alle Rechte zum Bestreiten unserer Rechnungen, wenn Sie unsere Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich bestreiten. Unsere Beförderungsgebühren werden entsprechend den für Ihre Sendungen geltenden Tarife gemäß unserer aktuellen Preisliste berechnet. Selbstverständlich hat uns der Empfänger bei der Auslieferung der Sendung alle Einfuhrzölle, Mehrwertsteuern für Waren sowie alle anderen Gebühren, die für die Sendung im Zielland erhoben werden, zu bezahlen und wenn sich der Empfänger weigert zu zahlen, verpflichten Sie sich, uns diese Beträge in voller Höhe innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum, an dem wir Sie von der Weigerung des Empfängers zu zahlen, in Kenntnis gesetzt haben, zu zahlen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für alle Rechnungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlt werden, Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen dürfen. Sie erklären sich damit einverstanden, unsere angemessenen Kosten für die Eintreibung von Rechnungen, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Rechnungsdatum beglichen wurden, zu bezahlen.
21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
21.1 Sollte eine der Bestimmungen oder Bedingungen für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die anderen Bestimmungen dieses Beförderungsvertrags, die alle weiterhin gelten.
21.2 Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Beförderungsvertrag unterliegen den Gesetzen und Gerichten des Landes, in dem sich die Tochtergesellschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Zweigstelle von TNT befindet, welche Ihre Sendung zur Beförderung annimmt.