Gefahrgüter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit darstellen oder bei denen ein erhebliches Risiko von Sachschäden besteht.

  • Manche pharmazeutischen und biomedizinischen Sendungen werden als Gefahrgut klassifiziert. Arzneimittel können zum Beispiel radioaktiv oder giftig sein, und bei Blutproben kann Infektionsgefahr bestehen.


TNT Swiss Post nimmt grundsätzlich keine Gefährgüter ohne vorgängige Vereinbarung an. Alle Sendungen werden gemäss Vertrag und den Bestimmungen zu den Transporteinschränkungen von TNT transportiert.

Gefahrgut muss unter Einhaltung aller massgeblichen Rechtsvorschriften verpackt, dokumentiert, beschriftet und transportiert werden. TNT befördert alle diese Sendungen gemäss ADR bzw. den IATA-Vorschriften. Ausserdem beschäftigen wir in allen unseren Depots in Europa und Asien mindestens drei IATA-geschulte Mitarbeitende.

Dadurch sorgen wir für:

  • die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und 
  • die schnelle und sichere Abwicklung Ihrer Sendungen in einer sicheren und kontrollierten Umgebung.


TNT Swiss Post bietet keine Gefahrgutdienstleistungen in Länder an, die in der Tabelle unten nicht aufgelistet sind. In solchen Ländern müssen Gefahrgüter via Special Services versandt werden. Dies gilt auch für Gefahrgutsendungen, die nicht aufs Festland verschickt werden.

Die Tabelle weiter unten gilt für Land- und Lufttransport, primäre und sekundäre Risiken, leere Verpackungen und Freimengen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Sendung angenommen werden kann, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst: 0800 55 55 55

Acceptable and Prohibited DG Substances (PDF) 

In der Tabelle unten sehen Sie, welche Gefahrgutsendungen via Luftnetzwerk oder Strassennetzwerk von und in welche Länder angeboten werden. Unter „Restricitions/Notes“ sind Aussnahmen aufgeführt.

TNT Swiss Post bietet keine Gefahrgutdienstleistungen in Länder an, die in der Tabelle unten nicht aufgelistet sind. In solchen Ländern müssen Gefahrgüter via Special Services versandt werden. Dies gilt auch für Gefahrgutsendungen, die nicht aufs Festland verschickt werden.