Definitionen

Der Begriff Lithiumbatterie oder Lithiumzelle bezieht sich auf eine Familie von Batterien mit unterschiedlichen chemischen Eigenschaften und vielen verschiedenen Typen von Kathoden und Elektrolyten. Sie werden wie folgt unterteilt:

Lithium-Ionen-Batterien (einschliesslich der Lithium-Polymer-Batterien):

Wiederaufladbare Batterien, die häufig in Verbraucherelektronikgeräten eingesetzt werden wie:

  • Laptops
  • Mobiltelefone
  • MP3-Player
  • Tragbare DVD-Player
  • GPS/Navigationssysteme
  • Kameras
  • Camcorder
  • Lampen für Sporttauchen
  • Schnurlose Elektrowerkzeuge usw.

 

Lithium-Metall-Batterien (einschliesslich der Lithium-Legierungs-Batterien):

Nicht wiederaufladbare Batterien/Einwegbatterien, bei denen eine Anode aus Lithium-Metall oder Lithium-Verbindungen besteht und die in der Regel in kleinen, tragbaren Elektronikgeräten eingesetzt werden wie:

  • Uhren
  • Thermometer
  • Taschenrechner
  • Fernverriegelungen für Fahrzeuge
  • Pufferbatterien in Computern und Kommunikationsausrüstungen usw.



Versenden von Lithium-Batterien

Für Lithium-Batterien gibt es zwei verschiedene Transportarten:

Als Klasse 9, vollständiger Versand von Gefahrgut

TNT Swiss Post akzeptiert Lithium-Batterien in Gefahrgutsendungen für den Versand, allerdings nur von speziell zugelassenen Kunden mit Beschränkungen für die verschiedenen Ursprungs-/Bestimmungsorte und angebotenen Services/Produkte.

Für weitere Einzelheiten zum Versand von Lithium-Batterien in Gefahrgutsendungen mit TNT Swiss Post wenden Sie sich bitte an Ihre lokale TNT Kontaktperson für Gefahrgut.

 

Als „Freigestellte“ Lithium-Batterie-Sendung

TNT Swiss Post akzeptiert „Freigestellte“ Lithium-Batterien für den Transport, allerdings nur, wenn sie gemäss den geltenden Vorschriften versandt werden.

Luft: Teil 1 der einschlägigen Verpackungsanweisungen der DGR (Gefahrgutvorschriften) der IATA (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)

Strasse (Europa): Sonderbestimmung 188 des ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse)

See (Fährschiff): Sonderbestimmung 188 des IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods)

 

„Freigestellte“ Lithium-Batterie-Sendungen

Dokumente, in denen alle einschlägigen Anforderungen zu „Freigestellten“ Lithium-Batterie-Sendungen zusammengefasst sind.

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Handling Form EN