Definitionen
Der Begriff Lithiumbatterie oder Lithiumzelle bezieht sich auf eine Familie von Batterien mit unterschiedlichen chemischen Eigenschaften und vielen verschiedenen Typen von Kathoden und Elektrolyten. Sie werden wie folgt unterteilt:
Lithium-Ionen-Batterien (einschliesslich der Lithium-Polymer-Batterien):
Wiederaufladbare Batterien, die häufig in Verbraucherelektronikgeräten eingesetzt werden wie:
- Laptops
- Mobiltelefone
- MP3-Player
- Tragbare DVD-Player
- GPS/Navigationssysteme
- Kameras
- Camcorder
- Lampen für Sporttauchen
- Schnurlose Elektrowerkzeuge usw.
Lithium-Metall-Batterien (einschliesslich der Lithium-Legierungs-Batterien):
Nicht wiederaufladbare Batterien/Einwegbatterien, bei denen eine Anode aus Lithium-Metall oder Lithium-Verbindungen besteht und die in der Regel in kleinen, tragbaren Elektronikgeräten eingesetzt werden wie:
- Uhren
- Thermometer
- Taschenrechner
- Fernverriegelungen für Fahrzeuge
- Pufferbatterien in Computern und Kommunikationsausrüstungen usw.
Versenden von Lithium-Batterien
Für Lithium-Batterien gibt es zwei verschiedene Transportarten:
Als Klasse 9, vollständiger Versand von Gefahrgut
TNT Swiss Post akzeptiert Lithium-Batterien in Gefahrgutsendungen für den Versand, allerdings nur von speziell zugelassenen Kunden mit Beschränkungen für die verschiedenen Ursprungs-/Bestimmungsorte und angebotenen Services/Produkte.
Für weitere Einzelheiten zum Versand von Lithium-Batterien in Gefahrgutsendungen mit TNT Swiss Post wenden Sie sich bitte an Ihre lokale TNT Kontaktperson für Gefahrgut.
Als „Freigestellte“ Lithium-Batterie-Sendung
TNT Swiss Post akzeptiert „Freigestellte“ Lithium-Batterien für den Transport, allerdings nur, wenn sie gemäss den geltenden Vorschriften versandt werden.
Luft: Teil 1 der einschlägigen Verpackungsanweisungen der DGR (Gefahrgutvorschriften) der IATA (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
Strasse (Europa): Sonderbestimmung 188 des ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse)
See (Fährschiff): Sonderbestimmung 188 des IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods)
„Freigestellte“ Lithium-Batterie-Sendungen
Dokumente, in denen alle einschlägigen Anforderungen zu „Freigestellten“ Lithium-Batterie-Sendungen zusammengefasst sind.
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Handling Form EN