Reibungsloser internationaler Versand Dank unserer Experten
Profitieren Sie von unserer Expertise.
Wir stellen unsere Erfahrung und unseren Support für Anforderungen der Zollabwicklung im Import, Export und Transit zur Verfügung. Nutzen Sie unseren Support und unser Wissen in folgenden Bereichen:
TNT verfügt über folgende Zertifizierungen: AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, PiP (Partners in Protection), STP+ (Secure Trade Partnership Plus) und C-TPAT (Customs-Trade Partnership Against Terrorism).
Wir helfen Ihnen, alles richtig zu machen
Es gibt einige Tipps, mit denen Sie Ihre Waren einfach und sicher durch den Zoll bringen.
TNT beginnt mit der Einfuhrverzollung, bevor Ihre Sendung in Deutschland ankommt. Dadurch werden Zeitverluste bei der Zollentscheidung in Deutschland vermieden. Grundsätzlich sind wir in der Lage, mit qualifiziertem Personal und leistungsfähigen Systemen nahezu alle Zollverfahren auszuführen. Weitere Informationen können unseren internationalen Geschäftsbedingungen entnommen werden. Hier können Sie uns eine Importvollmacht ausstellen.
Im vereinfachten Verfahren des zugelassenen Ausführers ist seit 01.07.2009 nur noch die Ausfuhr per Atlas/AES möglich. Im Normalverfahren ist Atlas/AES seit 2010 verbindlich vorgeschrieben.
TNT bietet als eines der wenigen Großunternehmen an, in Ihrem Auftrag die komplette Zollabwicklung Ihrer Warenausfuhr umzusetzen. Ein schriftlicher Auftrag genügt und wir erledigen den Rest:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Sie können uns eine Exportvollmacht erteilen, eine Zollvollmacht, die die TNT Express GmbH bevollmächtigt, als direkter Vertreter im Namen des Kunden eine Zollabfertigung durchzuführen.
Im vereinfachten Verfahren des zugelassenen Ausführers ist seit 01.07.2009 nur noch die Ausfuhr per Atlas/AES möglich. Im Normalverfahren ist Atlas/AES seit 2010 verbindlich vorgeschrieben.
Neu ist auch der schnelle Klick zum Zoll – die Internetzollanmeldung zur Überführung von Waren
Mehr unter www.zoll.de.
Die neuen Lösungen via Software sind für Sie als Exporteur bereits ab wenigen Anmeldungen pro Monat sinnvoll, denn gerade in diesem Fällen können Sie viele Daten aus Ihrer letzten Nutzung des Systems wiederverwenden. Zudem brauchen Sie bei der Internetzollanmeldung weniger Detailwissen, da die Software bei den Eingaben hilft. Weitere Vorteile sind die integrierte Plausibilitätsprüfung, durch die Sie Fehler vermeiden, sowie die Möglichkeit, Daten zu speichern.
Die Zollverwaltung bietet die auch Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren mit Hilfe der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA PLUS) über das Internet zu erstellen.
Alle zollseitig zertifizierten Softwareanbieter finden Sie unter diesem Link: www.zoll.de.
Informationen zur Erledigung von Ausfuhrbegleitdokumente finden Sie in der Verfahrensanweisung ATLAS unter folgendem Link:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Verfahrensanweisung/verfahrensanweisung_node.html
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen für das Vorliegen einer schriftlichen Ausfuhranmeldung (ABD) länderspezifisch sind, wie z.B. unterschiedliche Warenwertgrenzen.
Der internationale Druck gegen eine Reihe von Ländern, insbesondere gegen den Iran, wird in Form von verschärften Sanktionen weiter erhöht.
Das oberste Ziel von TNT ist es, allen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch nationale und internationale Sanktionsmaßnahmen der UN, EU, USA und weiterer Behörden.
Die Sanktionsmaßnahmen sind gegen die Nuklearindustrie, die Ölindustrie, den Banken- und Versicherungssektor, sowie gegen Individuen und Organisationen gerichtet.
Bei ausfuhrgenehmigungspflichtigen Sendungen jeglicher Art, inklusive Dokumenten und Informationen, muss die gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegen oder es muss eine Erklärung abgegeben werden, dass keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist.
Als Teil des Compliance Programms der TNT verlangt TNT ab sofort, dass die untere Erklärung zur Exportkontrolle einmalig unterschrieben wird, bevor Sendungen in die in der Erklärung aufgeführten Länder mit Embargovorschriften akzeptiert werden. Sendungen mit USA Ursprungsware, die in den Iran ausgeführt werden sollen, werden von uns nicht angenommen.
Bitte fügen Sie die untere Erklärung in Ihr offizielles Briefpapier ein.
Erklärung zur Exportkontrolle (deutsch, pdf)
Iran Erklärung (englisch, pdf)
Weitere Informationen zum Thema Exportkontrolle finden Sie auch hier.
Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte. Weitere Informationen und eine einfache Übermittlung der EORI-Nummer finden Sie hier.
Die TNT Express GmbH ist mit Wirkung vom 24.03.2010 zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEOF).
Weitere Informationen zum AEO finden Sie unter:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-Wirtschaftsbeteiligter-AEO/Allgemeines/allgemeines.html
Unser AEO- Zertifikat finden Sie hier.
Zoll- und Steuervorauszahlung
Wenn Sie Waren erhalten und keine Vorkehrungen für die Zahlung der Zollgebühren und der örtlichen Steuern getroffen haben, können wir Ihnen dabei helfen, sodass Ihre Waren unkompliziert und schnell ausgeliefert werden können.
Zustellung frei Haus (Delivered Duty Paid; DDP)
Sie können es für Ihren Kunden einfacher machen, indem Sie die Waren zusenden und dabei alle Gebühren, einschließlich Zoll und örtlicher Steuern, selbst bezahlen. Wir können diese Beträge für Sie übernehmen und Ihnen diese in Rechnung stellen.
Sonderabwicklungsaktivitäten
Benötigen Sie Transportdokumente, Rücksendungen zur Reparatur, temporäre Importe/Exporte oder sonstige Sonderverkehre? Fragen Sie uns, wenn Sie Zollanmeldungen benötigen. Wir garantieren eine einfache und unkomplizierte Abwicklung.
Andere Behörden
Wenn beim Transport Ihrer Waren Behörden beteiligt werden müssen, können Sie sich auf unsere Hilfe bei den Vorkehrungen verlassen. Wir helfen Ihnen immer.
Pflichtangabe Steuer-Nr. des Empfängers.
Auf den Frachtpapieren der Sendung ist die Angabe der Steuer-Nr. (genannt CNPJ bei Firmen und CPF bei privaten Einführern) des brasilianischen Empfängers, der Express Sendungen importiert, eine Pflichtangabe. Ohne diese Information werden die Sendungen automatisch zurückgeschickt. Neben der Steuer-Nr. ist es unbedingt erforderlich, dass auch folgende Angaben des Empfängers auf den Frachtpapieren enthalten sind:
Es ist unbedingt erforderlich, dass folgende Angaben des Empfängers auf den Frachtpapieren enthalten sind:
Anforderungen bei Importen von Gummibändern
Gummibänder/Spielzeuge (HS Tarifnummer 95030095) müssen mit dem CE-Zertifikat gekennzeichnet sein und ein Sicherheitsdatenblatt enthalten. Beim Fehlen dieser Anforderungen werden die Sendungen zurückgeschickt.
Beschränkungen bei der Zollabfertigung von Lithiumbatterien für Privatpersonen
Aufgrund der strengen gesetzlichen Regelungen und Restriktionen bezüglich Lithiumbatterien und -produkten, die Lithiumbatterien enthalten, wie z. B. Laptops, Mobiltelefone etc., sind diese Waren durch die indischen Zollbehörden als „General Cargo“ statt als Expressfracht klassifiziert. Daher müssen solche Waren im Cargo Terminal zollabgefertigt werden, was aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu Laufzeitverzögerungen und höheren Kosten führen kann.
Privatpersonen müssen im Besitz eines sogenannten Import/Export-Codes sein, um ihre Sendungen im Cargo Terminal in Indien abfertigen zu können.
Anforderungen des Zollamtes an den „Kennen Sie Ihren Kunden"-Prozess (KYC)
In diesem Zusammenhang ist es unbedingt erforderlich, dass folgende Angaben des Empfängers auf den Frachtpapieren enthalten sind:
Bei der Import-Zollabfertigung muss die Identität des Importeurs durch die Vorlage einer Import-Zollvollmacht (POA = Power of Attorney) offengelegt und nachgewiesen werden. Andernfalls wird eine Zollanmeldung vom Zollamt nicht akzeptiert.
Sendungen aus Indien werden bei Ankunft am Beiruter Flughafen nach radioaktiver Strahlung überprüft. Dies kann zu Laufzeitverzögerungen führen.
Die Zollabfertigung muss innerhalb von 20 Tagen nach Ankunft der Ware durchgeführt werden. Nach dieser Frist wird eine Zollabfertigung seitens des Zollamtes abgelehnt.
Frachtpapiere, wie House Airwaybill und Rechnung, müssen im Original vorliegen und mit blauer Tinte unterschrieben sein. Andere Formen werden nicht akzeptiert.
Ein Zurücksenden der Sendungen (Return to Origin) ist nicht erlaubt.
Der Import von Nahrungsmitteln, Spirituosen, Medikamenten und Kosmetikartikeln ist nur erlaubt, wenn der Einführer eine Einfuhrgenehmigung des Gesundheitsministeriums besitzt.
Der Import von tierischen und pflanzlichen Produkten ist nur erlaubt, wenn der Einführer eine Einfuhrgenehmigung des Agrarministeriums besitzt. Bei pflanzlichen Produkten muss ein phytosanitäres Zeugnis (Pflanzengesundheitszeugnis) im Original die Sendung begleiten.
Der Import von Mobiltelefonen, deren Bestandteilen, SIM-Karten, GPS-Geräten und anderen Funkgeräten ist nur erlaubt, wenn der Importeur eine Genehmigung der Telekommunikationsbehörde TELCOR hat.
Dokumentensendungen dürfen tatsächlich ausschließlich Dokumente enthalten. Sollten die Sendungen andere Bestandteile mitenthalten, wie z. B. Broschüren, Werbeprospekte, Kataloge, Magazine, USB-Sticks, DVD o. Ä., müssen die Sendungen mit einer Commercial Invoice begleitet werden.
Die Handelsrechnung der Sendung muss den HS-Code und das Ursprungsland der Waren enthalten. Fehlen diese Angaben, hat das ein Bußgeld abhängig vom Warenwert zur Folge. Das Mindestbußgeld beträgt 500 EUR.
Ab einem Warenwert von 2600 USD müssen die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis durch die Behörden des Ursprungslandes bestätigt sein. Sollten diese Bestätigungen nicht vorgelegt werden können, kann auf die Erfordernis alternativ durch die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 65 USD verzichtet werden.
Importeure in die Philippinen müssen eine durch das Büro für Internationalen Handel (Bureau of international Revenue) ausgegebene, gültige Akkredition ICARE/AMO besitzen, wenn sie pro Jahr mehr als zwei Sendungen importieren, die einen jeweiligen Warenwert von 500 USD übersteigen.
Liegt diese Akkredition nicht vor, wird die Sendung durch die Behörden festgehalten, bis die Akkredition vorliegt. Die Ausstellung des Papiers kann bis zu zwei Monate dauern.
Die russischen Zollbestimmungen verlangen, dass die Frachtrechnungen (Invoice) den Namen des Produzenten der Ware, das Ursprungsland der Ware und Hinweise auf Markenrechte enthalten. Ohne diese Angaben könnte sich die Laufzeit des Transportes aufgrund von Zollinspektionen verzögern.
Zollinformationen Türkei: Anforderungen für die Einfuhr ab 1. Juni 2016
Seit dem 1. Juni 2016 hat die türkische Zollbehörde neue Vorschriften in Bezug auf den Abfertigungsprozess von Importen in die Türkei eingeführt.
Um Verzögerungen bei der Einfuhr in die Türkei zu vermeiden, sollten die erforderlichen Angaben, wenn möglich, bereits durch den Versender auf der Rechnung zur Verfügung gestellt werden.
1. min. die ersten 4 Stellen der Warentarifnummer sind auf der Rechnung anzugeben
2. Steuernummer des Empfängers, wenn Empfänger ein Unternehmen ist
3. Angabe der Transitländer
Restriktionen bei pflanzlichen Produkten
Das vietnamesische Pflanzenschutzamt kontrolliert die Einfuhr von pflanzlichen Produkten wie z. B. Obst, Samen, Blumen usw. sehr streng. Die Einfuhr solcher Produkte muss unbedingt durch ein phytosanitäres Zeugnis im Original, ausgestellt durch die zuständigen Behörden des Versendungslandes, begleitet werden. Alternativ kann auch eine schriftliche Zusicherung im Original der zuständigen Behörden akzeptiert werden, dass bestimmte pflanzlichen Produkte keine Quarantänemaßnahmen erfordern.