Zuschläge sind zusätzliche Kosten, die für Sendungen verpflichtend berechnet werden. Unsere Gebühren werden auf der Grundlage des von den Kund*innen angegebenen oder tatsächlichen Gewichts bzw. der Abmessungen berechnet. Das Volumengewicht (auch dimensionales Gewicht) in Kilogramm wird nur dann zur Berechnung der Kosten herangezogen, wenn es das angegebene oder tatsächliche Gewicht übersteigt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Zuschläge zu verändern oder neue Zuschläge einzuführen.
Bei falscher Empfangsadresse bemühen wir uns, die korrekte Adresse zu recherchieren.
Kosten: 6 EUR / Sendung
Sie haben die Möglichkeit der Finanzierung Ihrer Rechnung.
Kosten: 6 % des Rechnungsbetrages
Kosten, die für die Änderung einer Rechnungsstellung zwischen Absender und Empfänger entstehen, wenn die Lieferbedingung im Frachtvertrag nicht korrekt angegeben wurde.
Kosten: 6 EUR / Sendung
Für Sendungen, deren Daten nicht elektronisch erteilt und nicht elektronisch verarbeitet werden können, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben.
Kosten: 5,00 EUR / Sendung
Die Maut wird prozentual bezogen auf die Transportkosten berechnet.
Kosten: 3,5 % der Transportkosten
Zustellungen bis 3 Tage vor Messestart auf einem Messegelände erfolgen nur durch den jeweiligen Messespediteur.
Für die Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ostseeinseln berechnen wir einen Zuschlag. Bitte beachten Sie, dass wir für Inselzustellungen keine Laufzeitgarantie geben können.
Kosten: 35 EUR / Sendung
Wenn Sie die Ausstellung von Papier-Rechnungen wünschen, erheben wir hierfür einen Zuschlag. Online-Rechnungen sind kostenfrei über unser Internet-Portal ExpressInvoice möglich.
Kosten: 4 EUR / Rechnung
Informationen zum europäischen Treibstoffzuschlag finden Sie hier.
Eine Privatadresse ist eine Wohnung (auch gewerblich genutzt), die keinen öffentlichen Eingang hat. Werden Sendungen an Privatadressen (inklusive Ausweichzustellungen an Nachbarn) übergeben, so wird ein Zuschlag für die Zustellung erhoben.
Kosten: 3 EUR / Sendung
Frachtsendungen, die nicht dem Standard entsprechen, bedeuten für unser Versandnetz besondere Herausforderungen. Damit Ihre Sendungen ihr Ziel stets pünktlich und unbeschädigt erreichen, finden Sie im Folgenden Informationen darüber, welche Sendungen gesonderte oder zusätzliche operative Abfertigungsprozesse erfordern.
In diese Kategorie fallen Packstücke, auf die sich andere Packstücke begrenzt oder gar nicht aufstapeln lassen, wie z.B. kegelförmige Paletten. Solche Sendungen verhindern eine effiziente Nutzung von Transportkapazitäten und deren Abfertigung erfordert darüber hinaus zusätzlichen zeitlichen Aufwand.
Kosten: 75 EUR / Sendung
Dazu zählen Packstücke mit einem tatsächlichen Gewicht unter 30 kg, die nicht in unserer automatischen Förderanlage abgefertigt werden können. Im Einzelnen gehören dazu:
Kosten: 22,5 EUR / Sendung
Dabei handelt es sich um Packstücke mit einem Gewicht von 30 kg und mehr (tatsächliches Gewicht /Leergewicht), die normalerweise auf Standardpaletten (beispielsweise Euro-Paletten) befördert und innerhalb des normalen Hub-Palettenprozesses effizient abgefertigt werden, aber aus folgenden Gründen nicht dafür geeignet sind:
Kosten: 30 EUR / Sendung
Bei inkorrekt angegebener Empfangsadresse bemühen wir uns die richtige Adresse herauszufinden, um die Sendung zustellen zu können.
Kosten: 6 EUR / Sendung
Wir übernehmen in Ihrem Namen die Vorauszahlung der Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern) an die Zollbehörden, damit Ihre Waren durch den Zoll abgefertigt werden können. Dafür berechnen wir eine Aufwendungspauschale, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Betrag für Zölle und Steuern wie folgt richtet:
Betrag für Zölle und Steuern
0 EUR bis 50 EUR
30 % des Betrags für Zölle und Steuern mit einem Mindestbetrag von 5 EUR
50 EUR bis 600 EUR
eine Pauschale in Höhe von 15 EUR
Über 600 EUR
2,5 % des Betrags für Zölle und Steuern
Sie haben die Möglichkeit der Finanzierung Ihrer Rechnung.
Kosten: 6 % des Rechnungsbetrages
Kosten, die für die Änderung einer Rechnungsstellung zwischen Absender und Empfänger entstehen, wenn die Lieferbedingung im Frachtvertrag nicht korrekt angegeben wurde.
Kosten: 6 EUR / Sendung
Für Sendungen, deren Daten nicht elektronisch erteilt und von uns nicht elektronisch verarbeitet werden können, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben.
Kosten: 3,50 EUR / Sendung
Die Maut wird prozentual bezogen auf die Transportkosten berechnet.
Kosten: 1,5 % der Transportkosten
Dieser Zuschlag wird für Sendungen erhoben, deren Abhol- bzw. Empfangsort außerhalb der wirtschaftlichen Ballungszentren bzw. in schwer erreichbaren Postleitzahlen-Gebieten liegt.
Kosten: 0,42 EUR / kg (min. 22 EUR, max. 120 EUR)
Wenn Sie die Ausstellung von Papier-Rechnungen wünschen, erheben wir hierfür einen Zuschlag. Online-Rechnungen sind kostenfrei über unser Internet-Portal ExpressInvoice möglich.
Kosten: 4 EUR / Rechnung
Zuschlag für Importe deren Rechnungsstellung in Deutschland erfolgt.
Kosten: 10 % des Frachtumsatzes (max. 10 EUR / Sendung)
Eine Privatadresse ist eine Wohnung (auch gewerblich genutzt), die keinen öffentlichen Eingang hat. Werden Sendungen an Privatadressen (inklusive Ausweichzustellung an Nachbarn) übergeben, so wird ein Zuschlag für die Zustellung erhoben.
Kosten: 3 EUR / Sendung
Gilt für Sendungen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union befördert werden. Der Zuschlag ist ein Pauschalbetrag pro Sendung und kann Änderungen unterliegen.
Kosten: 4,90 EUR / Sendung
Frachtsendungen, die nicht dem Standard entsprechen, bedeuten für unser Versandnetz besondere Herausforderungen. Damit Ihre Sendungen ihr Ziel stets pünktlich und unbeschädigt erreichen, finden Sie im Folgenden Informationen darüber, welche Sendungen gesonderte oder zusätzliche operative Abfertigungsprozesse erfordern.
In diese Kategorie fallen Packstücke, auf die sich andere Packstücke begrenzt oder gar nicht aufstapeln lassen, wie z.B. kegelförmige Paletten. Solche Sendungen verhindern eine effiziente Nutzung von Transportkapazitäten und deren Abfertigung erfordert darüber hinaus zusätzlichen zeitlichen Aufwand.
Kosten: 150 EUR / Sendung
Dazu zählen Packstücke mit einem tatsächlichen Gewicht unter 30 kg, die nicht in unserer automatischen Förderanlage abgefertigt werden können. Im Einzelnen gehören dazu:
Kosten: 45 EUR / Sendung
Dabei handelt es sich um Packstücke mit einem Gewicht von 30 kg und mehr (tatsächliches Gewicht /Leergewicht), die normalerweise auf Standardpaletten (beispielsweise Euro-Paletten) befördert und innerhalb des normalen Hub-Palettenprozesses effizient abgefertigt werden, aber aus folgenden Gründen nicht dafür geeignet sind:
Kosten: 55 EUR / Sendung
1. Neue zusätzliche Bearbeitungskosten (AHS)
Ab dem 2. Januar 2023 gelten neue zusätzliche Bearbeitungskosten (AHS) für Sendungen mit nicht standardisierten Verpackungen. Damit sollen die Kosten für die zusätzlichen Ressourcen abgedeckt werden, die für den effizienten Transport nicht standardisierter Pakete in unserem Netzwerk benötigt werden.
a. AHS – Verpackung
(40 €/Sendung)
Zusätzliche Bearbeitungskosten für Verpackung werden bei nicht standardisierten Sendungen erhoben. Diese sind nicht mit unseren Standardprozessen vereinbar und gefährden unsere technischen Anlagen, unsere Mitarbeiter*innen und andere Packstücke. Nicht standardisierte Verpackungen erfordern manuelle Eingriffe, um zu verhindern, dass diese Sendungen sich in Transportbändern verfangen, Rutschen oder Schurren blockieren, Sortieranlagen oder andere Sendungen beschädigen.
Zusätzliche Bearbeitungskosten für Verpackung fallen bei Sendungen an, die folgende Kriterien erfüllen:
b. AHS – Gewicht
(20 €/Sendung)
Gilt für jede Sendung, die einen Gegenstand oder ein Paket mit einem Gewicht von mehr als 31 kg (aber weniger als 68 kg) enthält. Bitte beachten Sie, dass die zusätzlichen Bearbeitungskosten für Gewicht nicht für Artikel, Pakete oder Boxen auf einer Standardpalette gelten.
Unsere Sortiersysteme sind auf Sendungen mit einem Gewicht von bis zu 31 kg ausgelegt. Bei schwereren Sendungen ist ein manueller Eingriff erforderlich, um zu verhindern, dass andere Pakete zerdrückt oder Mitarbeiter*innen verletzt werden.
Weitere Informationen zu diesen neuen Zuschlägen finden Sie hier.
In unseren Verpackungstipps und Verpackungsrichtlinien auf fedex.com erhalten Sie Hinweise zur Vermeidung dieser Zuschläge.
2. Aktualisierte Definition der bestehenden Zuschläge zur Angleichung an die globalen Standardverfahren
a. AHS – nicht Förderband-geeignet
Die zusätzlichen Bearbeitungskosten für nicht förderbandgeeignete Artikel gelten, wenn ein Artikel weniger als 30 kg wiegt und eine der folgenden Abmessungen überschreitet: 1,21 m (L) x 0,76 m (W) x 0,76 m (H).
b. Nicht stapelbar
Der Zuschlag „nicht stapelbar“ gilt für Sendungen, die mindestens eine Komponente, Einheit oder Palette enthalten, die nicht stapelbar ist. Nicht stapelbar bedeutet, dass eine Komponente, Einheit oder eine Palette nicht vertikal und sicher gestapelt werden kann. Dieser Zuschlag wird nur einmal erhoben, auch wenn mehrere Bestandteile der Sendung, die als nicht stapelbar identifiziert wurden, in einer Sendung gebündelt sind.
* Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungskosten für Pakete zu erheben, für die während des Transports spezielles Handling oder zusätzliche Verpackung erforderlich ist. Form und Abmessungen des Pakets können sich auf dem Transportweg ändern, sodass möglicherweise ein Zuschlag erhoben wird. Wenn sich die Form und die Abmessungen des Pakets auf dem Transportweg ändern, behalten wir uns vor, jederzeit Änderungen an den Versandkosten vorzunehmen.
FedEx behält sich das Recht vor, Preise, Zuschläge, Laufzeiten und Zonen nach eigenem Ermessen und entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit oder ohne Vorankündigung anzupassen.
Auf Rechnungen für unsere Sendungen zur Abholung aus Indien, Vietnam oder Thailand wird ab dem unten in der Tabelle genannten Datum eine zusätzliche Steuer in Höhe des genannten Betrags aufgeführt. Der Grund dafür ist eine Änderung unseres Geschäftsmodells, welches mit den entsprechenden Steuervorschriften konform ist. Die Steuer gilt für alle Kunden, deren Sendung aus Indien, Thailand oder Vietnam stammt, einschließlich Zahlungspflichtiger, die außerhalb dieser Länder fakturiert werden. Wenn Sie Fragen zu dieser Steuer haben, kontaktieren Sie bitte die auf Ihrer Rechnung genannte Hotline.
Herkunft der Sendung | Zusätzliche Steuer | Datum des Inkrafttretens |
Indien | 18 % | 1. Juni 2020 |
Vietnam | 10 % | 1. September 2020 |
Thailand | 7 % | 1. September 2020 |