Bezug Elektronische Veranlagungsverfügung Import
Die eVV Import wird nach der Freigabe der Zollanmeldung automatisch in Form einer signierten und verschlüsselten XML-Datei digital bereitgestellt und kann anschliessend bezogen werden. Kunden, welche ihre Sendungen über ein eigenes Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung, ZAZ, abfertigen lassen, steuern das Abholen direkt über dieses Konto. Kunden ohne eigenes ZAZ-Konto können die eVV Import über die Eidgenössische Zollverwaltung herunterladen. Sie benötigen dazu die Nummer der Veranlagungsverfügung (Zollanmeldungsnummer) und einen Zugangscode. Diese Angaben finden sich vor dem Vermerk «Hinweis auf Rechtsmittel» auf den Kopien der Veranlagungsverfügung, die wir Ihnen zusammen mit der Rechnung für die Einfuhrabgaben zusenden.
Die elektronische Veranlagungsverfügung Import ist ein rechtlich verbindliches Dokument. Die eVV Import in gedruckter Form wird zukünftig nicht mehr als rechtsverbindliches Dokument mit Original-Charakter anerkannt.