Allgemeine Geschäftsbedingungen von TNT für den Transport in Europa

(gültig ab 15. September 2023)

1. Anwendung.

1.1 Diese Bedingungen gelten für den Transport von Sendungen mit Ursprungsort in Europa sowie zwischen und innerhalb europäischer Länder und Gebiete. Diese Bedingungen finden keine Anwendung auf Sendungen innerhalb Deutschlands und Polens, für die gesondert länderspezifische Geschäftsbedingungen gelten. In manchen Märkten gelten anstelle oder zusätzlich zu diesen Bedingungen lokale Bedingungen oder Postvorschriften (in den betreffenden Ländern und Gebieten jeweils auf tnt.com einsehbar). Sendungen von ausserhalb Europas unterliegen den Bestimmungen der örtlichen Tarife und den Geschäftsbedingungen der TNT Tochterunternehmen, Niederlassungen oder unabhängigen Vertragspartner, welche die Beförderung durchführen. Rücksendungen unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des Landes oder Gebiets, aus dem sie abgeschickt werden. Weitere Informationen zu den TNT Services finden Sie unter tnt.com.

1.2 Die internationale Beförderung einer Sendung im Luftverkehr unterliegt dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen. Die internationale Beförderung einer Sendungen im Strassenverkehr unterliegt dem CMR. Die Beförderung von Sendungen im Inland (zwischen bestimmten Orten innerhalb eines Landes) unterliegt den Gesetzen dieses Landes, den vorliegenden Bedingungen sowie den anwendbaren länderspezifischen TNT Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Die aktuelle Onlineversion dieser Bedingungen, die auf der länderspezifischen Seite von tnt.com veröffentlicht und verwaltet wird, hat Vorrang gegenüber allen älteren oder anderen Fassungen dieser Bedingungen. Der Absender verpflichtet sich durch die Aufgabe seiner Sendung bei TNT zur Einhaltung der jeweils geltenden Bedingungen. TNT behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit einseitig abzuändern oder zu ergänzen.  

1.4 Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und anderen Versanddokumenten von TNT, einschliesslich der Bedingungen eines Frachtbriefs, eines Manifests oder eines Versandetikettes von TNT, haben diese Bedingungen insoweit Vorrang, wie sie dem/den geltenden Übereinkommen oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht zuwiderlaufen, einschliesslich geltender lokaler Postvorschriften.

1.5. Die verfügbaren Services können von TNT von Zeit zu Zeit geändert oder ausgesetzt werden. Eine solche Änderung oder Aussetzung gilt für Sendungen, die nach diesem Datum an TNT übergeben werden. Einzelheiten zu den aktuellen Services sind auf tnt.com einsehbar.

1.6 Alle Entscheidungen von TNT in diesen Nutzungsbedingungen, wurden im alleinigen Ermessen von TNT getroffen.

2. Begriffsbestimmungen. 

Luftfrachtbrief“ oder „Frachtbrief“ bezeichnet alle Versanddokumente, Manifeste, Begleitscheine, Etiketten, Stempel, elektronischen Einträge oder ähnlichen Posten im Transportsystem von TNT zur Einleitung des Versands einer Sendung. 

Zusatzleistungen“ bezeichnet alle Services ausser Transportleistungen.

B2C-Sendungen“ bezeichnet Sendungen im Rahmen einer kommerziellen Transaktion zwischen einem geschäftlichen Absender (aus gewerbsmässigen Gründen handelnd) und einem privaten Empfänger (nicht aus gewerbsmässigen Gründen handelnd).

Geschäfts- bzw. Werktag“ ist jeder Tag, an dem die Geschäfte im Herkunfts- oder Bestimmungsland oder im Herkunfts- oder Bestimmungsgebiet geöffnet sind. Werk- und Feiertage können je nach Land, Gebiet oder Region unterschiedlich sein. Sind Lieferverpflichtungen davon betroffen, wenden Sie sich bitte an TNT.

Geschäftslieferung“ bezeichnet eine Lieferung an kommerzielle oder geschäftliche Räumlichkeiten, was (a) Wohnungen oder Privatanwesen, (b) Wohnungen oder Privatanwesen, von denen aus ein Unternehmen betrieben wird, wenn diese vom Absender als Wohngebäude bezeichnet werden, und (c) B2C-Sendungen ausschliesst.

«Preise» bezeichnet Transportpreise sowie sonstige Preise oder Zuschläge, die gemäss diesen Bedingungen von Zeit zu Zeit veranschlagt oder erhoben werden, einschliesslich Treibstoffzuschlägen und sonstigen Zuschlägen, Preisen für Abfertigungsdienste, Bearbeitungsentgelten für Zusatzleistungen, Kosten für erweiterte Haftung oder Versicherungskosten, Rücksendekosten, besonderer Bearbeitungskosten, Zöllen und Steuern, Ein- und Ausfuhrzuschlägen sowie sonstiger zumutbarer Kosten, die TNT im Zuge der Beförderung einer Sendung entstehen. Einzelheiten zu anderen Zuschlägen sind auf tnt.com einsehbar. TNT berechnet Mehrwertsteuern bei den Preisen gemäss den gelten Gesetzen und Richtlinien.

CMR“ bezeichnet das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr von 1956 in der Fassung von 1978. 

Bedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Zeit zu Zeit auf tnt.com aktualisiert werden. 

Übereinkommen“ ist ein Oberbegriff für das Warschauer Abkommen, das Montrealer Übereinkommen und das CMR.

Der deklarierte Zollwert“ ist der Verkaufspreis oder der Wiederbeschaffungswert für den Inhalt der Sendung wie zum Zwecke der Zollabfertigung erforderlich.

Die „vereinbarte Lieferzeit“ ist die vom TNT Service veröffentlichte oder vom Kundendienst angegebene Lieferzeitverpflichtung für die betreffende Sendung unter Berücksichtigung der zu versendenden Waren, des Versanddatums, des konkreten Zielortes, des Gewichts und des Wertes der Sendung.

Erweiterte Haftung“ bedeutet den vom Absender gegebenenfalls auf dem Frachtbrief angegeben Wert, der den Höchstbetrag der TNT Haftung in Fällen darstellt, in denen TNT nach einem anwendbaren Übereinkommen oder örtlichem Recht haftet, in Verbindung mit der Sendung, für die der Absender die anfallende Gebühr zahlt. 

Europa“ ist ein Oberbegriff für Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, das Vereinigte Königreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, Rumänien, Russland, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern. 

Versicherung“ ist der vom Absender auf dem Frachtbrief angegebene Wert, der den Höchstbetrag darstellt, für den TNT das Risiko im Zusammenhang mit der Sendung übernimmt und für den der Absender die erforderlichen Kosten zahlt.

Undicht“ ist in Abschnitt 7 (Versandvorbereitung) definiert.

Montrealer Übereinkommen“ bezeichnet das Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 mitsamt allen nachträglich in Kraft getretenen Protokollen. 

Paket“ bezeichnet jedes einzelne Paket oder Teil, das vom Absender zur Beförderung an TNT übergeben und von TNT entgegengenommen wird.

Verbotene Güter“ bezeichnet die in Abschnitt 10 (Verbotene Güter) dieser Bedingungen genannten Artikel und Arten von Sendungen.

Empfänger“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die auf dem Frachtbrief als Empfänger der Sendung angegeben ist.

Zustellung an Privatadresse“ bezeichnet die Zustellung an ein Haus oder eine Privatwohnung, einschließlich der Orte, an denen ein Geschäft von zu Hause oder der Privatwohnung aus betrieben wird oder eine Zustellung, bei der die Zustelladresse von dem Versender als Privatadresse bestimmt wurde.

Absender“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die auf dem Frachtbrief als Absender der Sendung angegeben ist.

Services“ ist ein Oberbegriff für Zusatz- und Transportleistungen. 

Sendung“ umfasst ein oder mehrere Pakete, die auf einem einzigen Frachtbrief deklariert und versandt werden.

TNT“ bezeichnet die Federal Express Corporation, ihre Tochtergesellschaften, Niederlassungen und verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen (soweit zutreffend).

TNT Kundennummer“ oder „TNT Konto“ bezieht sich auf die Nummer, die TNT dem Kunden bekannt gibt und die sicherstellt, dass die Kontobewegungen vom TNT System zusammengefasst werden und dass dem Zahler eine korrekte Rechnung gesendet wird.

«Transportkosten» bezeichnet die Kosten für die Beförderung einer Sendung, die von TNT in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen von Zeit zu Zeit festgelegt werden, ausgenommen andere veranschlagte oder erhobene Preise oder Zuschläge, wie z. B. Treibstoffzuschläge, Kosten für Abfertigungsdienste, Zuschläge für Zolldienstleistungen, Kosten für erweiterte Haftbarkeit oder Versicherungskosten, zusätzliche Bearbeitungskosten, Zölle und Steuern, Ein- und Ausfuhrzuschläge und andere Zuschläge.

Transportleistungen“ bezeichnet die Leistungen zur Beförderung einer Sendung, die von TNT gemäss einem Frachtbrief von TNT angeboten und erbracht werden. Davon ausgenommen sind FedEx Luftfrachtbriefe.  

Einzigartige Artikel“ sind Artikel, für die aufgrund ihrer Beschaffenheit keine erweiterte Haftung oder Versicherung gilt, einschliesslich Edelsteinen, Edelmetallen, Schmuck, ungeschützter Möbel, Glas, Porzellan, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Pelzen, Sammlerstücken, Musikinstrumenten, wichtiger Dokumente (einschliesslich Reisepässen), Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops, elektronischer Bildschirme, Plasmabildschirmen, Filmen, Bändern, Discs, Speicherkarten oder anderer Daten- bzw. Bildträger.

Warschauer Abkommen“ bezeichnet das Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929, geändert durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955 und alle nachfolgenden anwendbaren Protokolle sowie das Abkommen von Guadalajara vom 18. September 1961. 

3. Preise.

Die für die Sendung geltenden Transportpreise sind den TNT Listenpreisen zu entnehmen oder in einer entsprechenden TNT Vereinbarung über Transportleistungen ausdrücklich anders geregelt. Kostenvoranschläge von TNT für Preise oder Services sind lediglich Schätzungen, die auf Angaben des Absenders basieren. Die endgültigen Preise und Services können hiervon abweichen, abhängig von der tatsächlichen übergebenen Sendung sowie der Anwendung dieser Bedingungen. TNT haftet nicht für Diskrepanzen zwischen den endgültigen Preisen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, und den Kostenvoranschlägen für Preise oder Services vor der Übergabe der Sendung. Ebenso wenig erfolgt eine Anpassung, Rückzahlung oder Gutschrift. Die anfallenden Preise sind diejenigen Preise, die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines entsprechenden TNT Vertrags über Transportleistungen gelten und in Kraft sind, vorbehaltlich des Rechts von TNT, die Preise, einschliesslich der Transportkosten, die in den TNT Preislisten aufgeführt sind, von Zeit zu Zeit und unangekündigt zu ändern.

4. Treibstoffzuschlag und sonstige Zuschläge.

TNT behält sich das Recht vor, den Treibstoffzuschlag und alle weiteren Zuschläge auf tnt.com von Zeit zu Zeit und unangekündigt zu prüfen und zu ändern. Dauer und Betrag dieser Änderungen werden von TNT festgelegt. Der Absender verpflichtet sich durch die Aufgabe seiner Sendung bei TNT, die jeweils geltenden Zuschläge zu zahlen. Einzelheiten zu den aktuellen Zuschlägen sind auf tnt.com einsehbar.

5. Rechnungsanpassungen und Volumengewicht (volumetrisches Gewicht). 

TNT berechnet entweder das Gewicht oder das deklarierte Gewicht der Sendung oder das deklarierte oder tatsächliche dimensionale (volumetrische) Gewicht der Sendung, je nachdem, welches höher ist.  Das dimensionale (volumetrische) Gewicht wird gemäß der volumetrischen Umrechnungsgleichung berechnet, die in der TNT Preisliste oder auf tnt.com angegeben ist, je nachdem was zutrifft. TNT kann das tatsächliche Gewicht und/oder die tatsächlichen Abmessungen (Volumen) und/oder die Anzahl der Artikel der Sendung überprüfen. Falls das angegebene Gewicht und/oder die deklarierten Abmessungen (Volumen) und/oder die angegebene Anzahl der Artikel überschritten werden, erklärt sich der Versender damit einverstanden, dass das tatsächliche Gewicht der Sendung und/oder das tatsächliche dimensionale (volumetrische) Gewicht der Sendung, je nachdem, welches höher ist, für die Berechnung der Preise von TNT verwendet wird.  

5.2. TNT kann jeden Frachtbrief kontrollieren, um den gewählten Transportservice, das Gewicht einer Sendung bzw. eines Pakets oder die Anzahl der Pakete in einer Sendung zu überprüfen. Sind die Angaben des gewählten Transportservices, das tatsächliche und/oder dimensionale (volumetrische) Gewicht oder die Anzahl der Pakete auf dem Frachtbrief falsch, kann TNT entsprechende Korrekturen vornehmen.

5.3 TNT kann Anpassungen an der Rechnung vornehmen und ein besonderes Bearbeitungsentgelt für erforderliche Korrekturen und Ergänzungen des Frachtbriefs verlangen. Die verwendete(n) Methode(n) und die anfallenden Entgelte für diese Korrekturen oder Anpassungen sind auf Anfrage einsehbar. 

6. Rechnungsstellung. 

6.1 Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen. TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich rückwirkend ab dem Abholdatum in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des Abliefernachweises.

6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht ausdrücklich etwas anderes. 

6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder kein Verwendungszweck angeben ist.

6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Säumniszuschlag, Säumniszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In diesem Fall kann TNT die nach eigenem Ermessen sowie gemäss den geltenden Vorschriften der EU oder des jeweiligen Landes zum Zahlungsverzug anfallende(n) Gebühr(en), Kosten und/oder Zinsen berechnen. 

6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Kontos erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kundennummer auf dem Frachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Kontos kann folgendermassen erfolgen: 

a. „Rechnung an den Absender“: TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Absenders in Rechnung. 

b. „Rechnung an den Warenempfänger“: TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte.

6.6 Ungeachtet anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die Partei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger die Zahlung verweigert.

6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachdem, was später eintritt, TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Nummer des Frachtbriefs und (c) Grund der Beanstandung.

6.8 Zölle und Steuern. Sofern anwendbar können Zölle, Steuern und andere damit verbundene Gebühren auf den Inhalt der Sendungen erhoben werden. Entrichtet TNT im Auftrag des*der Zahlungspflichtigen Zölle, Steuern oder andere Gebühren an eine Zollbehörde, so wird diesem*dieser eine Abfertigungspauschale oder ein Prozentsatz des entrichteten Gesamtbetrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. TNT ist nicht verpflichtet, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren zu entrichten und kann den*die Versender*in oder Empfänger*in verpflichten, TNT diese Kosten im Voraus zu bezahlen, um TNT von der Verpflichtung, Zölle, Steuern und sonstige Gebühren im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Zölle und Steuern sind von dem*der Empfänger*in zu tragen, sofern TNT nichts anderes bestimmt. In bestimmten anderen Situationen können diese Zölle und Steuern dem*der Versender*in in Rechnung gestellt werden, auch dann, wenn die Sendung an einen Drittstandort versandt wird, an dem der*die Empfänger*in nicht ansässig ist. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 13 (Zollabfertigung) zu entnehmen und sind auf Anfrage verfügbar.

6.9 Währungsumrechnung. TNT Rechnungen sind in der darin angegebenen Währung oder in der jeweiligen Landeswährung zu dem von Zeit zu Zeit von TNT festgelegten Wechselkurs zu zahlen.

7. Versandvorbereitung.

7.1 Mass- und Gewichtsbeschränkungen. Die Mass- und Gewichtsbeschränkungen von Paketen und Sendungen unterscheiden sich je nach Kombination von Ursprungs- und Zielland und je nach Service. 

7.2 Mehrpaketsendungen. Hinsichtlich des Gesamtgewichts von Mehrpaketsendungen bestehen keine Beschränkungen, vorausgesetzt, jedes einzelne Paket der Sendung überschreitet die für das Bestimmungsland vorgesehene Grössen- und Gewichtsbegrenzung nicht. 

7.3 Übergrosse Sendungen. Sendungen, welche die servicespezifischen Gewichtsgrenzen gemäss den Richtlinien zur Vorbereitung der Sendung auf tnt.com überschreiten, erfordern eine vorherige Absprache mit TNT. TNT behält sich das Recht vor, Pakete oder Sendungen abzulehnen, die TNT als ungeeignet oder «übergross» betrachtet, wie in den Richtlinien zur Vorbereitung der Sendung auf tnt.com näher beschrieben. 

7.4 Verpackung. Alle Pakete müssen von der*dem Versender*in je nach Art und Grösse der Ware und unter Einhaltung der in Transport- und Sortierumgebungen anzuwendenden verkehrsüblichen Sorgfalt und unter Einhaltung der Anweisungen von TNT so vorbereitet und verpackt werden, dass eine sichere Beförderung gewährleistet ist und geltende Abkommen, Gesetze, Regelungen und Vorschriften einschliesslich solcher, die die Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung betreffen, eingehalten werden. 

7.5 Alle Artikel, die etwa durch Temperaturschwankungen oder Änderungen des atmosphärischen Drucks bei einem Transport beschädigt werden könnten, müssen vom Absender durch eine entsprechende, angemessene Verpackung ausreichend geschützt werden. TNT haftet nicht für Schäden, die ihren Ursprung in Temperaturschwankungen oder Druckveränderungen haben.

7.6 TNT bietet keine temperaturgeführten Transporte an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist TNT nicht verpflichtet, Trockeneis bei Sendungen hinzuzufügen oder Trockeneis nachzufüllen, ungeachtet anders lautender einseitiger Angaben vom Kunden oder TNT in schriftlicher oder mündlicher Form. Falls der Empfänger ein Paket zurückweist oder das Paket undicht oder beschädigt ist oder Gerüche durchlässt (zusammengefasst: „undicht“), wird es an den Absender zurückgeschickt, sofern dies möglich ist. Falls das Paket vom Absender zurückgewiesen wird oder es nicht mehr zurückgeschickt werden kann, weil es undicht ist, haftet der Absender und erkennt an, TNT alle entstandenen Kosten, Zuschläge und Ausgaben zu erstatten, die in Zusammenhang mit der Reinigung und der Entsorgung des Paketes angefallen sind. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8 (Zurückweisung oder Ablehnung von Sendungen).

7.7 Kennzeichnung Der Absender ist dafür verantwortlich, dass der Frachtbrief ordnungsgemäss und vollständig ausgefüllt wird. Jede Sendung muss lesbar und dauerhaft mit dem Namen, der Strasse, der Stadt und dem Land sowie der Postleitzahl von Absender und Empfänger gekennzeichnet sein. Bei internationalen Sendungen muss die Adresse des Absenders das Land nennen, in dem die Sendung an TNT übergeben wurde. Der Absender muss den Frachtbrief sowie alle weiteren erforderlichen Kennzeichnungen (z. B. hohes Gewicht) deutlich sichtbar an der Aussenseite der Sendung anbringen. 

Weitere Einzelheiten zur Vorbereitung von Sendungen sind auf tnt.com einsehbar oder auf Anfrage verfügbar. 

8. Zurückweisung oder Ablehnung von Sendungen.

TNT behält sich das Recht vor, eine Sendung jederzeit abzulehnen, zu blockieren, zu stornieren, zu verschieben oder zu retournieren, wenn dies vom Gesetz verlangt wird (einschließlich Ausfuhrkontrollen, Sanktionen, Zollgesetzen und -vorschriften) und/oder wenn diese Sendungen nach Ansicht von TNT wahrscheinlich andere Sendungen, Güter oder Personen beschädigen oder verzögern würde; wenn die Beförderung der Sendung gesetzlich verboten ist oder gegen diese Bedingungen verstößt; falls das TNT Kundenkonto der für die Zahlung verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person nicht kreditwürdig ist; falls das Volumen oder die Art der Sendung erheblich von den ursprünglichen Angaben des Versenders abweichen oder aus einem beliebigen anderen Grund. Die Annahme einer Sendung durch TNT bedeutet nicht, dass diese Sendung sowie deren Inhalt und Qualität als mit geltendem Recht oder den vorliegenden Bedingungen vereinbar gelten. 

9. Sendungskontrolle.

9.1 Auf Verlangen der zuständigen Behörden oder nach Ermessen von TNT im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften kann TNT jede Sendung öffnen und kontrollieren. 

9.2 Im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften ist TNT unter Umständen verpflichtet, eine Sendung verschiedenen Kontrollen zu unterziehen. Der Absender verzichtet hiermit auf mögliche Forderungen wegen Schäden oder Verzögerungen, die durch eine solche Kontrolle entstanden sind. 

10. Verbotene Güter.

10.1 TNT verbietet den Versand der folgenden Artikel an jeden beliebigen Bestimmungsort. Der Absender verpflichtet sich, diese Gegenstände nicht zu versenden, es sei denn, er hat mit TNT ausdrücklich etwas anderes vereinbart (je nach Herkunfts- und Bestimmungsort können zusätzliche Einschränkungen gelten):

a. Schusswaffen, Waffen, Munition und zugehörige Teile. Dazu gehören unter anderem Pistolen, Springmesser, Butterfly-Messer, Hieb- und Stichwaffen, Schlagringe und Taser; 

b. 3-D-Druckmaschinen, die ausschliesslich zur Herstellung von Schusswaffen konstruiert wurden bzw. geeignet sind;

c. Sprengstoffe (Sprengstoffe der Klasse 1.4 können an und von einigen Orten zulässig sein; weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich), Feuerwerkskörper und andere Gegenstände mit brennbaren oder entzündlichen Eigenschaften;

d. Gegenstände, die einer Bombe, Handgranate oder einem anderen Sprengkörper oder einer anderen Waffe ähneln. Dazu gehören unter anderem inaktive Artikel wie Replikate, Spielzeugwaffen, Neuheiten, Lernhilfsmittel und Kunstwerke; 

e. militärische Güter, die aus einem Land stammen, in dem eine Ausfuhrgenehmigung zur Ausfuhrkontrolle erforderlich ist; 

f. menschliche Leichen, menschliche Organe oder Körperteile, menschliche oder tierische Embryonen, eingeäscherte oder exhumierte menschliche Überreste; 

g. lebende Tiere, einschliesslich Insekten und Haustiere;  

h. Tierkadaver, tote Tiere oder Tiere, die präpariert wurden. Dazu gehören unter anderem Tierfelle, Elfenbein und elfenbeinähnliche Produkte und Fauna;  

i. Pflanzen und Pflanzenmaterial, einschliesslich Schnittblumen (der Versand von Schnittblumen kann für bestimmte Länder und Gebiete und aus bestimmten Ländern und Gebieten, einschliesslich aus den Niederlanden in die USA sowie in ganz Lateinamerika zulässig sein; weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich);  

j. verderbliche Lebensmittel sowie Lebensmittel und Getränke, die gekühlt werden müssen oder andere Umgebungskontrollen benötigen; 

k. Pornographie und obszönes Material. Dazu gehören unter anderem Minikins (inklusive Sexpuppen); 

l. Geld, einschließlich Barmitteln und Barmitteläquivalenten (z. B. bargeldgleiche übertragbare Wertpapiere, indossierte Wertpapiere, Anleihen und Zahlscheine), Sammlermünzen und Briefmarken; 

m. Lotteriescheine und Glücksspielgeräte, wo dies gesetzlich verboten ist; 

n. gefährliche Abfälle, einschließlich gebrauchter Injektionsnadeln und Spritzen, oder andere medizinische, organische und industrielle Abfälle;  

o. nasses Eis (gefrorenes Wasser); 

p. gefälschte Güter, einschließlich Waren unter einer Handelsmarke, die mit einer eingetragenen Marke identisch ist oder sich von dieser nicht wesentlich unterscheidet, ohne die Zustimmung des eingetragenen Markeninhabers oder ohne Beaufsichtigung durch diesen (auch als „gefälschte Ware“ oder „Fälschung“ bezeichnet); 

q. Marihuana, einschließlich Marihuana, das für medizinische und Erholungszwecke bestimmt ist und von Marihuana abgeleitetes Cannabidiol (CBD), sämtliche Produkte mit einem beliebigen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) sowie synthetische Cannabinoide

r. Hanfpflanzen in roher oder unraffinierter Form oder deren Teile (einschließlich Hanfstängeln, Hanfblättern, Hanfblüten und Hanfsamen); 

s. Tabak und Tabakwaren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zigaretten, Zigarren, losen Tabak, rauchlosen Tabak, Wasserpfeife oder Shisha; und

t. Elektronische Zigaretten und ihre Bestandteile, jedes andere ähnliche Gerät, das auf Verdampfung oder Aerosolisierung beruht und sämtliche nicht brennbare Flüssigkeiten oder Gele, unabhängig vom Nikotingehalt, die mit einem solchen Gerät verwendet werden können.  

10.2 TNT erklärt den Versand folgender Arten von Sendungen an sämtliche Bestimmungsorte für unzulässig, und der Absender verpflichtet sich, diese Artikel nicht zu verschicken (je nach Herkunfts- und Bestimmungsort können zusätzliche Einschränkungen gelten):

a. Sendungen oder Waren, deren Transport, Einfuhr oder Ausfuhr durch ein Gesetz, ein Statut oder eine Verordnung verboten ist, einschließlich Sendungen, für die der Versender oder eine der an der Sendung beteiligten Parteien auf einer der Listen mit beschränkten Parteien aufgeführt ist, die von folgenden Institutionen veröffentlicht und geführt werden: dem U.S. Department of Treasury, dem Office of Foreign Assets Control, dem U.S. Department of Commerce, dem Bureau of Industry and Security, dem U.S. Department of State, den United Nations Sanctions Commitees, dem European Union Council und jeder anderen zuständigen Behörde, es sei denn, dies wurde durch die zuständige Regierungsbehörde lizenziert oder autorisiert oder ist anderweitig nach geltendem Recht zulässig;

b. Sofern von TNT nicht anders akzeptiert, gilt dies für Sendungen, für die TNT eine spezielle Lizenz oder Genehmigung für den Transport, die Einfuhr oder Ausfuhr benötigt; 

c. nicht deklarierte, verbrauchssteuerpflichtige Sendungen oder Waren, die einer behördlichen Genehmigung und Freigabe bedürfen;   

d. Sendungen mit einem deklarierten Zollwert, der über dem für einen bestimmten Bestimmungsort zulässigen Wert liegt; 

e. Gefahrgut, ausser wie laut Abschnitt 12 (Gefahrgut) dieser Bedingungen zulässig; und 

f. Pakete, die nass oder undicht sind oder irgendeinen Geruch abgeben.  

10.3 TNT schliesst jegliche Haftung für verbotene Güter aus, auch wenn sie zur Beförderung angenommen worden sind (einschliesslich der erfolgten Annahme aufgrund eines Irrtums oder nach entsprechendem Hinweis). TNT behält sich das Recht vor, Pakete aufgrund derartiger Beschränkungen oder aus Sicherheitsgründen für den Versand abzulehnen. TNT kann dem Absender die Verwaltungskosten für zurückgewiesene Pakete und für das eventuelle Zurücksenden von Waren in Rechnung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

11. Ausfuhrkontrolle.

11.1 TNT befördert keine Sendungen, die gegen die Gesetze zur Ausfuhrkontrolle verstoßen. Der Versender ist für die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen verantwortlich und garantiert deren Einhaltung, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations, der U.S. International Traffic in Arms Regulations, der U.S. Foreign Assets Control Regulations sowie der anwendbaren Ausfuhrgesetze und Verordnungen eines jeden Landes im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung. Der Versender erklärt sich einverstanden und versichert, dass in Bezug auf die Sendungen er alle anwendbaren Gebietssanktionen der US-Regierung beachten wird, die die Ausfuhr oder den Reexport von Gütern, Services oder Technologien in oder aus Ländern und Gebieten verbieten, die den territorialen US-Sanktionen unterliegen. Darüber hinaus befördert TNT keine Waren, deren Handel durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten ist, und der Versender verpflichtet sich, diese Waren nicht zum Versand anzubieten. Eine aktuelle Liste der von TNT nicht bedienten Länder und Gebiete ist unter tnt.com abrufbar.

11.2 Darüber hinaus befördert TNT keine Sendungen und der Versender garantiert, dass er keine Sendungen an TNT übergeben wird, wenn der Versender oder eine der an der Sendung beteiligten Parteien auf einer der Listen mit beschränkten Parteien aufgeführt ist, die von folgenden Institutionen veröffentlicht und geführt werden: dem U.S. Department of Treasury, dem Office of Foreign Assets Control, dem U.S. Department of Commerce, dem Bureau of Industry and Security, dem U.S. Department of State, den United Nations Sanctions Commitees, dem European Union Council, und jeder anderen zuständigen Behörde, es sei denn, dies wurde durch die zuständige Regierungsbehörde lizenziert oder autorisiert oder ist anderweitig nach geltendem Recht zulässig. Der Versender erklärt sich zudem damit einverstanden und versichert, dass er nicht versuchen wird, an ein Unternehmen zu versenden, das sich im gemeinsamen Besitz einer Partei befindet, die, wie von der zuständigen Börsenzulassungsbehörde festgestellt, Wirtschaftssanktionen unterliegt.

11.3. Der Absender ist verpflichtet, alle Sendungen zu identifizieren, für die Lizenzen oder Genehmigungen zur Ausfuhrkontrolle benötigt werden oder die vor der Ausfuhr sonstigen behördlichen Kontrollen unterliegen, und TNT sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften erforderlich sind. Der Absender ist auf seine eigenen Kosten dafür verantwortlich, die zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen oder -genehmigungen geltenden Anforderungen für Sendungen zu ermitteln, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu beschaffen sowie sicherzustellen, dass der Empfänger gemäss den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften des Ursprungs- und Bestimmungslandes sowie aller Länder, die sich in Bezug auf die Waren für zuständig erachten, berechtigt ist. Der Absender ist ferner dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Endverwendung oder der Endnutzer der beförderten Güter nicht gegen bestimmte Kontrollvorschriften verstösst, die bestimmte Arten von Ausfuhren, Reexporten und Transfers von explizit aufgezählten Gütern, die den U.S. Export Administration Regulations unterliegen, einschränken.

11.4 TNT übernimmt keine Haftung für Verluste oder Kosten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bußgelder, Strafen und/oder Einbehaltung, Blockierung oder Zerstörung der Sendung – gegenüber dem Versender oder einer anderen Person, wenn der Versender gegen Exportgesetze, Sanktions- und Zollgesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt oder die durch Handlungen verursacht wurden, die von TNT zum Zwecke der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften vorgenommen wurden. Der Versender erklärt sich damit einverstanden, TNT von allen Verlusten oder Kosten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bußgelder, Strafen und/oder die Einbehaltung, Blockierung oder Zerstörung der Sendung – freizuhalten, die durch die Nichteinhaltung von Ausfuhrkontrollen, Sanktions- oder Zollgesetzen, Regeln oder Vorschriften durch den Versender oder durch Handlungen entstehen, die TNT zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften unternommen hat.

12. Gefahrgut. 

12.1 Bestimmung von Gefahrgut. „Gefahrgut“ sind Artikel, die beim Transport eine Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder das Transportunternehmen darstellen könnten. Es liegt in der Verantwortung des Absenders festzustellen, ob seine Sendung Gefahrgut gemäss den Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR), der International Air Transport Association (IATA) und den geltenden Gesetzen und Vorschriften enthält.

12.2 Eingeschränkter Service. Abgesehen von den in diesem Abschnitt 12 genannten Ausnahmen erbringt TNT keine Services in Bezug auf Gefahrgut. TNT kann nach eigenem Ermessen bestimmte Gefahrgüter annehmen, jedoch nur, nachdem sich TNT und der Absender/Empfänger auf bestimmte gefahrgutbezogene Anforderungen geeinigt haben. Einzelheiten zu den spezifischen Anforderungen von TNT sowie zu dem Verfahren zur Beantragung des Status eines „Bekannter Versender“ sind beim TNT-Kundendienst erhältlich. 

12.3 Zusätzliche Kosten. Für Gefahrgut wird ein Gefahrgutzuschlag erhoben. Der Zuschlag berechnet sich anhand der Klassifizierung und Art der erforderlichen besonderen Bearbeitung, u. a. hinsichtlich der Zugänglichkeit der Waren während des Transports.

12.4 Gefahrgutvorschriften. Alle Pakete, die Gefahrgut enthalten, müssen allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschliesslich der technischen Anweisungen der ICAO für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr und der IATA-Gefahrgutvorschriften. Gefahrgutsendungen, die dem ADR unterliegen, benötigen besondere Transportvorkehrungen und Absender mit dem Status „Bekannter Versender“ müssen TNT kontaktieren, um vor dem Versand entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 

12.5 Sendungsvorbereitung. Absender mit dem Status „Bekannter Versender“ sind für die Identifizierung, Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Etikettierung und Vervollständigung der Dokumentation für Gefahrgutsendungen unter Beachtung aller geltenden internationalen Verträge, Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Ausserdem ist der Absender dafür verantwortlich, dass der Empfänger alle geltenden Abkommen, Gesetze und Vorschriften einhält. Jeder Sendung muss bei Bedarf die entsprechende Gefahrgutdokumentation (z. B. das IATA-Formular „Shipper's Declaration for Dangerous Goods“) beigefügt werden. TNT kann vom Absender verlangen, einen geschulten Verpackungs- und Versandanbieter zu beauftragen, um etwaige Probleme mit einer unzustellbaren Gefahrgutsendung zu lösen. Der Absender muss alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und alle Felder, die sich auf Gefahrgut beziehen, auf dem Frachtbrief ausfüllen. Absender, die elektronische Systeme für den Versand von Gefahrgut verwenden, müssen je nach elektronischem System die besonderen Services, die Handhabung oder die Kennzeichnung auswählen, um anzuzeigen, dass ihre Sendung Gefahrgut enthält. 

12.6 Verpackung. TNT Verpackungen dürfen nicht für den Versand von Gefahrgut (einschliesslich Trockeneis) verwendet werden, mit Ausnahme von biologischen Substanzen der Kategorie B (UN 3373), die in einer TNT Medpak Verpackung versendet werden dürfen.

12.7 Übergabe und Zustellung von Gefahrgut. Nicht alle TNT Stationen nehmen Gefahrgut entgegen. Manche TNT Stationen nehmen bestimmte Gefahrgutklassen nicht an. Gefahrgut wird nicht für den Versand über alle Transportwege akzeptiert. TNT behält sich das Recht vor, Gefahrgüter an jedem Standort zurückzuweisen, an dem sie nach geltendem Recht oder nach Ermessen von TNT nicht angenommen werden können. Wird die Sendung nicht an einer besetzten Station abgegeben, die Gefahrgut entgegennimmt, so muss die Übergabe an TNT zu einem vereinbarten Termin durch Abholung beim Kunden erfolgen.  

12.8 Keine Umleitung Gefahrgut darf nicht an eine andere als die vom Absender ursprünglich genannte Adresse des Empfängers umgeleitet werden. 

12.9 Potenzielle Haftung des Absenders. TNT ist aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften möglicherweise verpflichtet, unsachgemäss deklarierte oder nicht deklarierte Gefahrgutsendungen an die zuständige Aufsichtsbehörde oder staatliche Stelle zu melden. Dem Absender können in diesem Fall Bussgelder oder Strafen gemäss anwendbarem Recht auferlegt werden. 

13. Zollabfertigung. 

13.1 Bei Sendungen, die nationale Grenzen überschreiten, kann eine Pflicht zur Zollabfertigung bestehen. Der Absender ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Waren in Übereinstimmung mit allen zollrechtlichen Vorschriften versandt werden, alle für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen und zu gewährleisten, dass alle Angaben und Informationen, die er in Bezug auf die Waren und die Abfertigung der Sendung macht, der Wahrheit entsprechen, korrekt und vollständig sind und aktuell bleiben - auch im Hinblick auf entsprechenden Harmonisierten Systemcode (HS-Code). Bei Sendungen, die zusätzlich zu einem Frachtbrief weitere, besondere Unterlagen erfordern (z. B. eine Handelsrechnung), kann sich die Lieferzeit verzögern. TNT behält sich das Recht vor, dem Absender nach eigenem Ermessen Bussgelder, Strafen, Schadensersatz oder andere Kosten bzw. Aufwendungen, einschliesslich Lagerkosten, in Rechnung zu stellen, die sich aus behördlichen Massnahmen oder einem pflichtwidrigen Verhalten des Absenders ergeben. 

13.2 Der Absender ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass die international versendeten Waren nach den geltenden Gesetzen für die Einreise in das Zielland zugelassen sind und dass alle Lizenz- oder Genehmigungsanforderungen erfüllt werden, falls dies der Fall ist.

13.3 Der Absender kann auch aufgefordert werden, weitere zusätzliche Informationen bereitstellen, um vor der Lieferung an den Empfänger die Freigabe von anderen Aufsichtsbehörden im Zielland zu erhalten. Sendungen, die Waren oder Produkte enthalten, die von mehreren staatlichen Behörden innerhalb anderer Zielländer reguliert werden (wie z. B. die nationalen Behörden, die für die Lebensmittelsicherheit, den Schutz der öffentlichen Gesundheit, Arzneimittel, medizinische Produkte, Pflanzen und Tiere, Telekommunikations- und andere elektronische Gerätenormen und vergleichbare Behörden zuständig sind), können zusätzliche Zeit für die Freigabe benötigen. Alle Gebühren für den Versand in und die Rücksendung aus Ländern, in denen die Einreise nicht erlaubt ist, werden dem Absender in Rechnung gestellt.

13.4 Werden Sendungen aufgrund falscher oder fehlender Unterlagen vom Zoll oder anderen Behörden zurückgehalten, kann TNT versuchen, den Empfänger zu benachrichtigen. Falls das örtliche Recht verlangt, dass der Empfänger bestimmte Informationen oder Dokumente vorlegt, der Empfänger dem aber in einer von TNT bestimmten, angemessenen Frist nicht nachkommt, kann die Sendung vorbehaltlich der geltenden Gesetze als unzustellbar angesehen werden (siehe Abschnitt 18 (Unzustellbare Sendungen)). Falls der Empfänger die Übermittlung der erforderlichen Informationen und Dokumente unterlässt und es das vor Ort geltende Recht zulässt, dass diese Übermittlung auch vom Absender vorgenommen werden kann, kann TNT versuchen, den Absender zu benachrichtigen. Falls der Absender es ebenso unterlässt, in dem von TNT angesetzten angemessenen Zeitrahmen die Informationen oder Dokumente zu übermitteln, wird die Sendung vorbehaltlich der geltenden Gesetze als unzustellbar betrachtet. TNT übernimmt keine Verantwortung für die Unzustellbarkeit von Sendungen, wenn diese durch fehlerhafte oder fehlende Dokumente verursacht worden ist. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, ob TNT versucht hat, den Empfänger oder Absender zu benachrichtigen oder nicht. 

13.5 Soweit nach örtlichem Recht zulässig, übernimmt TNT die Zollabfertigung internationaler Sendungen. TNT übermittelt die Sendungsinformationen an den Zoll und an andere Aufsichtsbehörden, damit die Abfertigung erfolgen kann. TNT kann bei internationalen Sendungen gegebenenfalls eine Abfertigungspauschale für die Entrichtung von Zöllen und Steuern an eine Zollbehörde im Auftrag des*der Zahlungspflichtigen, für Services, die von dem*der Versender*in, Empfänger*in oder von Dritten verlangt werden oder zur Deckung von Kosten erheben, die TNT von der Aufsichtsbehörde für die Bearbeitung der vorgeschriebenen Unterlagen in Rechnung gestellt werden. Art und Höhe der Kosten sind von Land zu Land unterschiedlich. 

13.6 TNT handelt ausschliesslich als Vertreter des Absenders oder Empfängers (je nach Anwendbarkeit) zum Zweck der Zollabfertigung. Wenn zutreffend und angemessen, bevollmächtigt der Absender TNT oder den von TNT benannten Zollagenten, Zollanmeldungen und alle damit verbundenen Handlungen in direkter Vertretung, im Namen und im Auftrag und auf Risiko des Absenders oder Empfängers abzugeben bzw. durchzuführen. Der Absender hat gegebenenfalls sicherzustellen, dass der Empfänger TNT zur zollrechtlichen Vertretung bevollmächtigt, soweit anwendbar. 

13.7 In einigen Fällen kann TNT nach eigenem Ermessen Anweisungen akzeptieren, einen anderen als den von TNT (oder den von TNT ausgewählten Zollagenten) oder den vom Absender benannten Zollagenten einzusetzen. In jedem Fall behält sich TNT (oder der von TNT ausgewählte Zollagent) das Recht vor, die Sendung abzufertigen, wenn der Zollagent nicht ermittelt werden kann oder dieser die Abfertigung nicht durchführen wird oder wenn TNT keine vollständigen Zollinformationen über den Zollagenten zur Verfügung gestellt werden (einschliesslich Namen, Adresse, Telefonnummer und Postleitzahl).

14. Zölle und Steuern.

14.1 Um die Zollabfertigung bestimmter Artikel abzuschliessen, kann TNT die von den Zollbehörden festgesetzten Zölle und Steuern im Auftrag des Zahlungspflichtigen verauslagen und dafür einen Zuschlag erheben. Bzgl. aller Sendungen kann TNT den Zahlungspflichtigen kontaktieren und als Bedingung für die Zollabfertigung und Zustellung eine Bestätigung der Rückerstattungsvereinbarung fordern und TNT kann nach eigenem Ermessen die Zahlung von Zöllen und Steuern verlangen, bevor die Sendung an den Empfänger übergeben wird. Wenden Sie sich hinsichtlich weiterer Details bitte an den TNT Kundendienst. 

14.2 Falls die Richtigkeit oder Angemessenheit der für eine Sendung erhobenen Zölle und Steuern bestritten wird, kann TNT oder der von TNT benannte Zollagent die mit der Sendung eingereichten Versanddokumente überprüfen. Wenn TNT feststellt, dass die Zölle und Steuern ordnungsgemäss veranschlagt wurden, erklärt sich der Absender bereit, die Zölle und Steuern zu zahlen, bzw. der Absender verpflichtet sich, dass der Empfänger sie zahlt, je nach Fall.

14.3 Für den Fall, dass TNT im Auftrag des*der Zahlungspflichtigen Zölle, Steuern oder andere Kosten an eine Zollbehörde verauslagt, wird diesem*dieser eine Aufwendungspauschale oder ein Prozentsatz des verauslagten Gesamtbetrags berechnet. Diese Aufwendungspauschale hängt vom jeweiligen Bestimmungsland ab. Weitere Informationen zur Aufwendungspauschale sind unter «Zusätzliche Services und Zuschläge» auf tnt.com einsehbar.

14.4 Versäumt es der Absender, auf dem Frachtbrief einen Zahlungspflichtigen zu benennen, werden Zölle und Steuern automatisch dem Empfänger in Rechnung gestellt, sofern dies zulässig ist.

14.5 Ungeachtet anderslautender Zahlungsanweisungen ist der Absender letztendlich für die Zahlung von Zöllen und Steuern sowie allen Gebühren und Zuschlägen in Zusammenhang mit der Entrichtung von Zöllen und Steuern durch TNT verantwortlich, wenn keine Zahlung eingeht. Weigert sich ein Empfänger oder ein Dritter, von dem die Rückzahlungsbestätigung verlangt wurde, die Zölle und Steuern nach Aufforderung zu zahlen, darf sich TNT diesbezüglich an den Absender wenden. Falls der Absender sich weigert, zufriedenstellende Massnahmen zu treffen, um TNT die verauslagten Beträge zurückzuerstatten, darf die Sendung an den Absender zurückgeschickt werden (in diesem Fall ist der Absender sowohl für die ursprünglichen als auch für die Rücksendekosten verantwortlich) oder in einem vorübergehenden Lager, einem allgemeinen Warenlager oder einem Zolllager abgestellt oder als unzustellbar angesehen werden. Werden die Transportkosten für eine Sendung über eine Kreditkarte abgerechnet, behält sich TNT das Recht vor, auch nicht eingezogene Zölle und Steuern im Zusammenhang mit dieser Sendung über das Kreditkartenkonto abzurechnen. 

14.6 Vorbehaltlich der an bestimmten Orten verfügbaren Optionen kann sich eine Sendung verzögern, wenn TNT keine ausreichende Bestätigung der Vorkehrungen zur Erstattung der verauslagten Zollabgaben und Steuern erhalten kann. Diese Verspätungen oder jeder andere Verstoss gegen diese Bedingungen begründen keine Haftung von TNT. 

14.7 Die Zahlung von Zöllen und Steuern erfolgt nach alleinigem Ermessen von TNT durch eines der folgenden Mittel: Bargeld, Scheck (privat oder geschäftlich, sofern ein gültiger Ausweis vorgelegt wird), Kreditkarte, Zahlungsanweisung, Reisescheck oder ein Debit- oder Aufschubkonto. TNT akzeptiert keine Vorauszahlung von Zöllen und Steuern. 

14.8 TNT übernimmt keine Haftung für Sendungen, die vom Zoll in Verwahrung genommen werden. Solche Sendungen sind ggf. als unzustellbar anzusehen. 

15. Versandweg.

TNT legt den Versandweg aller Sendungen fest. Dieser kann von Zeit zu Zeit unangekündigt geändert werden. Zum Schutz der transportierten Güter kann TNT keine detaillierten Angaben zu seinen Versandwegen oder den Sicherheitsmassnahmen in seinem Netzwerk machen. Audits an Standorten oder Fahrzeugen des TNT Netzwerks sind daher nicht zulässig, es sei denn, dies ist rechtlich oder gesetzlich vorgeschrieben. 

16. Lieferung.

16.1 Sendungen werden gemäss den Abschnitten 16.7 und 16.8 an die Adresse des Empfängers geliefert. Es besteht keinerlei Pflicht, eine Sendung an den Empfänger persönlich zu liefern. TNT kann eine Sendung an den Empfänger oder eine andere Person liefern, die berechtigt zu sein scheint, die Lieferung der Sendung im Namen des Empfängers entgegenzunehmen. Auf den Sendungen müssen immer die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Empfängers angegeben werden. 

16.2 Postfachadressen können für bestimmte internationale Standorte verwendet werden, vorausgesetzt, dass der Absender TNT die Telefonnummer des Empfängers mitteilt, um die Zustellung zu ermöglichen. 

16.3 TNT haftet nicht für Forderungen, die sich aus der Beschlagnahmung oder der Ingewahrsamnahme der Güter durch die Zollbehörden oder andere staatliche Organe während des Transits ergeben.

16.4 Sendungen, die für Hotels, Krankenhäuser, Behörden, Universitäten oder andere Einrichtungen bestimmt sind, können über eine Poststelle oder einen zentralen Empfang ausgeliefert werden, soweit nicht TNT vor dem Versand etwas anderes festgelegt oder vereinbart hat.

16.5 TNT behandelt jede Adressänderung, die keine Umleitung oder Korrektur ist, als neue Sendung, sodass neue Transportkosten anfallen können.

16.6 Die Samstagszustellung, sofern verfügbar, unterliegt in den Ländern, in denen der Samstag kein regulärer Geschäftstag ist, einem besonderen Preiszuschlag.

16.7 Um stets die Sicherheit seiner Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten, sowie in Fällen, in denen TNT der Ansicht ist, dass seine Services für einen Verstoss gegen anwendbares Recht, Regelungen und Vorschriften missbraucht werden, kann TNT davon absehen, Sendungen abzuholen oder abzuliefern, oder alternative Vorkehrungen zur Abholung oder Lieferung zu treffen.

16.8 Lieferanweisungen des Empfängers: B2C-Sendungen  

a. An ausgewählten Orten kann TNT auch B2C-Sendungen nach zusätzlichen Anweisungen des Empfängers zustellen. Der Absender nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Anweisungen die ursprünglich zwischen TNT und dem Absender vereinbarten Lieferanweisungen oder die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit ersetzen können. 

b. Der Versender nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Anweisungen des Empfängers Folgendes betreffen können, aber nicht beschränkt sind auf: (i) Verschiebung der Lieferzeit; (ii) Zustellung an eine*n Nachbarn*in, Pförtner*in oder Empfangsmitarbeiter*in; (iii) Zustellung an eine andere Adresse oder eine andere Person, unter der Bedingung, dass die andere Adresse im selben Land ist, das auf dem Frachtbrief angegeben wurde; (iv) Erteilung von Anweisungen, wo die B2C-Sendung ohne Zustellnachweis abgegeben werden kann; (v) Abgabe der B2C-Sendung an einer bestimmten Abholstelle (z. B. in einem Geschäft); oder (vi) eine beliebige Kombination der vorgenannten Anweisungen.  Im Falle einer Stornierung oder einer Teilstornierung der Sendung vor der Zustellung durch den Versender und/oder Empfänger bleiben alle Kosten fällig und an TNT zahlbar.  

c.  Wenn der Versender und/oder der Empfänger keine spezifischen Zustellanweisungen zur Verfügung stellt, wird TNT sein reguläres Zustellverfahren anwenden.

d. TNT kann die Verfügbarkeit von Zustelloptionen für B2C-Sendungen von Zeit zu Zeit ändern, abhängig von geografischen oder anderen Einschränkungen. Weitere Informationen über die Verfügbarkeit von Zustelloptionen und die Bedingungen finden Sie unter tnt.com. 

e. Erteilt ein Empfänger zusätzliche Lieferanweisungen für andere Sendungen als B2C-Sendungen, so erkennt der Versender diesen Abschnitt 16 an und erklärt sich einverstanden, daran gebunden zu sein.

17. Erneute Zustellung.

17.1 Geschäftssendungen.  TNT unternimmt automatisch oder auf Anfrage einen erneuten Zustellversuch, sofern: (a) an der Empfängeradresse niemand anzutreffen ist, der für die Sendung unterschreibt und kein Verzicht auf die Unterschrift hinterlegt ist; (b) der*die Versender*in eine TNT Zustellungsoption gewählt hat und kein*e zugelassene*r Empfänger*in anzutreffen ist, der*die für die Sendung unterschreibt; oder (c) TNT festlegt, dass die Sendung zurückgehalten werden kann. Falls die Geschäftssendung nach drei Zustellversuchen nicht zugestellt werden konnte und/oder fünf Werktage nach dem Datum des ersten Zustellversuchs und nach etwaig erfolgter Zollabfertigung im Bestimmungsland aufbewahrt wurde, gilt die Sendung als unzustellbar (siehe Abschnitt 18 (Unzustellbare Sendungen)).

17.2 Zustellungen an eine Privatadresse und B2C-Sendungen.  Wenn eine Zustellung an eine Privatadresse beim ersten Versuch nicht an die Empfängeradresse oder eine*n Nachbar*in zugestellt werden kann, wenn der*die Versender*in oder der*die Empfänger*in eine TNT Zustellungsoption ausgewählt hat, ist TNT nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder einen erneuten Zustellversuch zu unternehmen, die Sendung bis zum Erhalt weiterer Zustellanweisungen des*der Versender*in oder Empfänger*in aufzubewahren oder an einen von TNT bestimmten Ort zu liefern. Wenn eine Zustellung an eine Privatadresse nicht durch einen oder mehrere erneute Zustellversuche zugestellt werden kann oder keine weiteren Zustellanweisungen durch den*die Versender*in oder Empfänger*in bereitgestellt werden oder TNT die Zustellung an einen anderen von TNT bestimmten Ort nicht ermöglichen kann, kann die Sendung als unzustellbar betrachtet werden (siehe Abschnitt 18 (Unzustellbare Sendungen)).

18. Unzustellbare Sendungen.

18.1 Eine unzustellbare Sendung ist eine Sendung, die aus folgenden oder anderen Gründen nicht zugestellt werden kann, aber nicht darauf beschränkt ist: (a) die Adresse des*der Empfänger*in ist unvollständig, unlesbar, fehlerhaft oder kann nicht gefunden werden, (b) es kann kein Kontakt zum*zur Empfänger*in einer Sendung hergestellt werden oder der*die Empfänger*in nimmt die Sendung nicht entgegen, (c) die Sendung soll in ein Gebiet geliefert werden, das von TNT nicht beliefert wird, (d) der Geschäftssitz des*der Empfänger*in ist geschlossen, (e) die Zustellung ist unmöglich, weil eine geeignete Person, die die Lieferung annimmt oder die Lieferung durch Unterschrift bestätigt, nicht verfügbar ist oder sich weigert, die Lieferung anzunehmen oder zu bestätigen, (f) die Sendung kann vom Zoll nicht abgefertigt werden, (g) die Sendung würde wahrscheinlich Schaden oder Verzögerungen bei anderen Sendungen oder Eigentum hervorrufen oder Personen verletzen, (h) die Sendung enthält verbotene Güter, (i) es ist dem*der Empfänger*in unmöglich oder er*sie weigert sich, eine «Rechnung an den*die Empfänger*in» Sendung zu bezahlen, die von dem*der Empfänger*in zu zahlen ist, (j) die Sendung wurde unzureichend verpackt, (k) der Inhalt der Sendung oder die Verpackung ist so stark beschädigt, dass es unmöglich ist, diese noch einmal einzupacken, (l) die Sendung verstösst gegen US-Gesetze oder andere anzuwendende Ausfuhrkontrollen oder gegen Sanktionsrecht oder -richtlinien, darunter fällt, ist aber nicht darauf beschränkt: die Sendung ist an eine beschränkte Partei oder einen beschränkten Standort adressiert oder wurde von dort versendet; oder (m) alle Gründe, die in Abschnitt 17 (Erneute Zustellung) aufgeführt sind.

18.2 Wenn eine Sendung aus irgendwelchen Gründen unzustellbar ist, informiert TNT den Versender, um die Rücksendung zu arrangieren. Örtliche gesetzliche Beschränkungen bleiben hiervon unberührt. Falls der Versender nicht innerhalb von fünf Werktagen kontaktiert werden kann oder es unterlässt, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne Anweisungen zu geben, wird TNT die Sendung an den Versender zurückschicken oder die Sendung in einem vorübergehenden Lager, einem üblichen Lagerhaus oder einem Lagerhaus der Zollbehörde abstellen oder die Sendung nach geltendem Recht entsorgen. Falls eine Sendung nicht zugestellt, vom Zoll abgefertigt oder zurückgeschickt werden kann, kann TNT die Sendung nach geltendem Recht weitergeben oder entsorgen. Der Versender ist verantwortlich für alle anfallenden Kosten und Gebühren, die sich aus der Rücksendung, Aufbewahrung oder Entsorgung/Veräußerung der Sendung ergeben. Dies gilt nicht, soweit TNT die Unzustellbarkeit der Lieferung zu verantworten hat.

18.3 Sendungen, die aufgrund örtlicher gesetzlicher Beschränkungen nicht zurückgeschickt werden können, werden entweder zwischengelagert, in ein allgemeines Lager oder Zollverschlusslager gebracht oder gemäss den lokalen Vorschriften entsorgt. Der Absender erklärt sich damit einverstanden, die Kosten zu übernehmen, die TNT aufgrund einer solchen Unterbringung oder Entsorgung entstehen.

18.4 Dem Absender werden die Rücktransportkosten zusammen mit den ursprünglichen Kosten auferlegt, es sei denn, die Sendung war aufgrund eines Verschuldens von TNT unzustellbar. Ebenso inbegriffen sind alle weiteren Kosten, die TNT im Zuge der Rücksendung entstanden sind. Zur Rücksendung unzustellbarer Sendungen, die Gefahrgut enthalten, muss der Absender einen vollständig ausgefüllten Rückfrachtbrief und alle anderen erforderlichen Dokumente bereitstellen.

19. Haftungsbeschränkungen. 

19.1 Standard-Haftungsbeschränkung für Transportservices. Die Haftung von TNT für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung in Verbindung mit der Erbringung von Transportservices ist auf den im anwendbaren Übereinkommen vorgesehenen Betrag begrenzt (es sei denn, der Versender entscheidet sich für die Zahlung eines zusätzlichen Zuschlags, um eine erweiterte Haftbarkeit oder Versicherung, wie in den Abschnitten 19.3 und 19.4 beschrieben, zu spezifizieren). TNT wendet diese Höchstbeträge auch auf alle Forderungen an, die sich aus der Erbringung nationaler Transportservices ergeben, sofern die anwendbaren nationalen Transportgesetze keine zwingenden oder niedrigeren Haftungsgrenzen vorsehen (es sei denn, der Versender entscheidet sich, einen zusätzlichen Zuschlag für eine erweiterte Haftbarkeit oder Versicherung, wie in den Abschnitten 19.3 und 19.4 beschrieben, zu zahlen). Die Haftung von TNT für nachgewiesenen Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder sonstige Forderungen im Zusammenhang mit der Sendung übersteigt nicht die Reparaturkosten der Sendung, ihren abgeschriebenen Warenwert oder ihre Wiederbeschaffungskosten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. TNT ist berechtigt, einen unabhängigen Nachweis über den Warenwert des Inhalts einer reklamierten Sendung, für die eine Forderung geltend gemacht wird, zu verlangen.

19.2 Haftungsbeschränkungen für sonstige Forderungen. Soweit nicht in Abschnitt 19.1 (Standard-Haftungsbeschränkung für Transportservices) geregelt, ist die Haftung von TNT für Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder sonstige Forderungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Zusatzleistungen oder sonstigen Vertragsverletzungen auf 3,40 Euro pro Kilogramm begrenzt, in jedem Fall aber auf einen Haftungshöchstbetrag von 10.000 Euro pro Ereignis bzw. eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen.

19.3 Maximale Haftung: Erweiterte Haftbarkeit (wird nicht an allen Standorten angeboten – kontaktieren Sie den TNT Kundendienst für Details).

a. An Standorten, an denen TNT eine erweiterte Haftbarkeit anbietet, kann der Versender einen zusätzlichen Zuschlag zahlen, um die Option erweiterte Haftbarkeit auf dem Frachtbrief zu wählen, die über die in den Abschnitten 19.1 und 19.2 genannten Haftungsgrenzen hinausgeht. 

b. Die angegebene Erweiterte Haftung stellt die Maximalhaftung von TNT in Verbindung mit der Sendung dar. Die Erweiterte Haftung gilt nur für den Fall, dass TNT gemäss den Übereinkommen oder den nationalen Transportgesetzen haftet, die zwingend auf eine Sendung anwendbar sind.

c. Sofern von TNT nicht anders angegeben, beträgt die maximale Erweiterte Haftung EUR 25 000 pro Sendung (ausgenommen Dokumentsendungen – siehe unten). 

d. Die Haftung von TNT für nachgewiesene Verluste oder Beschädigungen oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit Dokumentsendungen übersteigt nicht den Wiederherstellungswert der Sendung mit einem Höchstbetrag von EUR 500 pro Dokumentsendung, sofern von TNT nicht anders angegeben. Die Erweiterte Haftung ist nicht für alle Dokumentsendungen verfügbar. Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung finden Sie unter tnt.com oder wenden Sie sich hierzu an den TNT Kundendienst.

19.4 Versicherung (wird nicht an allen Standorten angeboten – kontaktieren Sie den TNT Kundendienst für Details).

a. An Standorten, an denen TNT eine Versicherung anbietet, kann der Versender einen zusätzlichen Zuschlag zahlen, um die Option Versicherung auf dem Frachtbrief zu wählen, die über die in den vorangehenden Abschnitten 19.1 und 19.2 genannten Haftungsgrenzen hinausgeht.

b. Die angegebene Versicherung stellt den maximalen Betrag dar, für den TNT das Risiko in Verbindung mit der Sendung übernimmt. 

c. Sofern von TNT nicht anders angegeben, beträgt der Versicherungshöchstbetrag EUR 25 000 pro Sendung. 

d. Der Versicherungsschutz von TNT ist begrenzt, wie gemäss der Institute Clause (ICC) A vorgesehen.

e. Die Haftung von TNT für nachgewiesene Verluste oder Beschädigungen oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit Dokumentsendungen übersteigt nicht den Wiederherstellungswert der Sendung, mit einem Höchstbetrag von EUR 500 pro Dokumentsendung, sofern von TNT nicht anders angegeben. Eine Versicherung ist nicht für alle Dokumentsendungen verfügbar. Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung finden Sie unter tnt.com oder wenden Sie sich an den TNT Kundendienst.

19.5 Wenn der Versender eine erweiterte Haftbarkeit oder Versicherung wählt, gelten die folgenden Bedingungen:  

Das Risiko und die Gefahr eines über den deklarierten Wert hinausgehenden Verlustes trägt der Absender.

b. Es wird eine Gebühr erhoben, die auf dem deklarierten Wert basiert und je nach Herkunft der Sendung unterschiedlich sein kann. Wenden Sie sich für weitere Details bitte an den TNT Kundendienst. 

Die Haftung von TNT für nachgewiesenen Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder andere Ansprüche im Zusammenhang übersteigt nicht die Reparaturkosten der Sendung, ihren abgeschriebenen Wert oder ihre Wiederbeschaffungskosten, je nachdem welcher Wert niedriger ist. TNT ist berechtigt, einen unabhängigen Nachweis über den Wert des Inhalts einer reklamierten Sendung, für die ein Anspruch geltend gemacht wird, zu verlangen. 

d. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für (i) Folgeschäden oder (ii) Verzögerungen oder Verluste, die sich aus der Verletzung der Verpflichtungen des Absenders aus diesen Bedingungen ergeben.

e. Eine Entschädigung für Verluste im Zusammenhang mit Zusatzleistungen ist nicht möglich. 

f. Jeder Versuch, einen Wert für Erweiterte Haftung, Versicherung oder den Zoll zu deklarieren, der die in diesen Bedingungen zulässigen Höchstbeträge übersteigt, ist nichtig. Ein solcher deklarierter Wert wird automatisch auf die zulässigen Grenzwerte für die Sendung reduziert. Die Annahme einer Sendung zur Beförderung durch TNT, deren deklarierter Wert die zulässigen Höchstbeträge übersteigt, stellt keinen Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen dar. TNT kann keine Anträge auf Änderungen der Angaben zum deklarierten Wert auf dem Frachtbrief nach der Übergabe an TNT berücksichtigen. 

g. Wenn der Absender auf dem Frachtbrief nicht die Erweiterte Haftung oder Versicherung jedes einzelnen Pakets angegeben hat, sondern einen deklarierten Gesamtwert für die Sendung als Ganzes, wird der deklarierte Wert jedes Paketes bestimmt, indem der gesamte deklarierte Wert durch die Anzahl der Pakete auf dem Frachtbrief geteilt wird. In keinem Fall darf der deklarierte Wert eines einzelnen Pakets in einer Sendung den deklarierten Wert der Sendung übersteigen.

19.6 Einzigartige Artikel. Die Haftung von TNT für Sendungen, die einzigartige Artikel enthalten, ist ganz oder teilweise auf den entsprechenden Grenzwert des Übereinkommens oder auf zwingend anwendbare lokale Gesetze beschränkt. Erweiterte Haftbarkeit und Versicherung sind nicht auf Sendungen anwendbar, die einzigartige Artikel enthalten.

20. Nicht übernommene Haftung. 

20.1 TNT haftet nicht für:

a. (vorbehaltlich weiterer Einschränkungen gemäß diesen Bedingungen) Schäden, die über die erweiterte Haftbarkeit oder Versicherung (wie in Abschnitt 19.3 (Maximale Haftung: Erweiterte Haftbarkeit) und Abschnitt 19.4 (Versicherung) begrenzt) oder die Haftungsbeschränkung gemäß dem jeweils anwendbaren Übereinkommen oder für Sendungen von und zwischen bestimmten Standorten innerhalb eines Landes durch das anwendbare zwingende lokale Recht, je nachdem, welcher Wert höher ist, hinausgehen, unabhängig davon, ob TNT wusste oder hätte wissen müssen, dass solche Schäden entstehen könnten oder nicht; 

b. Besondere, indirekte, Neben- und Folgeverluste oder -schäden, einschliesslich der Kosten für einen alternativen Transport, sowie Verlust von Einkommen, Umsatz, Nutzung oder Gewinn, erwarteten Einsparungen, Firmenwert oder Geschäftschancen; und 

20.2 Der Versender übernimmt alle Risiken und Gefahren von Verlusten, Schäden oder Verzögerungen, die über die von TNT in diesen Bedingungen ausdrücklich übernommenen hinausgehen. Der Versender sollte, falls gewünscht, für einen eigenen Versicherungsschutz sorgen. TNT stellt keinen Versicherungsschutz bereit.

20.3 TNT übernimmt keine Haftung und nimmt keine Anpassung, Rückerstattung oder Gutschrift jeglicher Art für Verluste, Schäden, Verzögerungen, Fehllieferungen, Nichtlieferungen, Fehlinformationen oder Versäumnisse bei der Erteilung von Auskünften vor, die durch eines der folgenden Ereignisse (keine vollständige Liste) verursacht werden oder daraus resultieren:

a. Die Handlung, das Versäumnis oder die Unterlassung des Absenders, des Empfängers oder einer anderen Partei, die ein Interesse an der Sendung hat;

b. Die Art der Sendung oder Beschädigung, Eigenart oder inhärente Fehler oder Zerbrechlichkeit derselben;

c. Verletzung dieser Bedingungen oder anderer für die Sendung geltender Bestimmungen, einschliesslich des Versands eines verbotenen Gegenstandes oder von Gefahrgut, der falschen Deklaration der Fracht, der Sicherung, Kennzeichnung oder Adressierung von Sendungen;

d. Verstösse gegen US-Gesetze oder andere anzuwendende Ausfuhrkontrollen oder gegen Sanktionsrecht und/oder -richtlinien;

e. Bussgelder, Strafen oder andere Geldbeträge, die von einer Aufsichtsbehörde oder einem Dritten gegen den*die Versender*in oder Empfänger*in erhoben werden;

f. Höhere Gewalt, einschliesslich einer Pandemie oder Epidemie, Gefahren des Luftverkehrs, Staatsfeinden, Regierungs- oder Aufsichtsbehörden, die aufgrund vorgeblicher oder tatsächlicher Vollmacht handeln, Massnahmen und Unterlassungen von Zollbehörden, Aufständen, Streiks bzw. angekündigter Streiks oder anderer örtlicher Konflikte, innerer Unruhen, mit Krieg oder Wetterbedingungen zusammenhängender Gefahren, internationaler, nationaler oder lokaler Störungen im Luft- oder Strassenverkehrsnetz, krimineller Handlungen einzelner Personen oder Gruppen einschliesslich Terrorakten, Naturkatastrophen, Zusammenbrüchen und Ausfällen der Kommunikations- und Informationssysteme (einschliesslich der TNT Systeme), mechanischer Verzögerungen oder Bedingungen, die eine Gefahr für das Personal von TNT darstellen;

g. Unsachgemässe oder unzureichende Verpackung, einschliesslich des Versäumnisses des*der Versender*in, eine von TNT zugelassene Verpackung zu verwenden, wenn eine solche Zulassung erbeten, empfohlen oder verlangt wird. Insbesondere Computer, Elektronik, zerbrechliche Gegenstände und Alkohol müssen in Übereinstimmung mit den TNT Richtlinien verpackt werden, die auf tnt.com einsehbar sind. Die Bereitstellung von Verpackung oder die Beratung, Unterstützung oder Anleitung zur angemessenen Verpackung von Sendungen durch TNT stellt keine Haftungsübernahme durch TNT dar, es sei denn, TNT erklärt ausdrücklich schriftlich etwas anderes;

h. Die Befolgung mündlicher oder schriftlicher Lieferanweisungen des*der Versender*in oder Empfänger*in oder von Personen, die behaupten, den*die Versender*in oder Empfänger*in zu vertreten;

i. Verspätete Auslieferungen, die durch die Einhaltung der von TNT festgelegten Bestimmungen hinsichtlich der Zahlung von Kosten verursacht wurden; 

j. Das Unvermögen von TNT, eine Kopie des Auslieferungsnachweises oder eine Kopie der bei der Zustellung erhaltenen Unterschrift zur Verfügung zu stellen;

k. Das Löschen, der unwiederbringliche Verlust von Daten auf Magnetbändern, in Akten oder anderen archivierten elektronischen Aufzeichnungen oder das Löschen oder Beschädigen von Fotos oder der Tonspur von belichteten Filmen;

l. Das Versäumnis von TNT, die als Orientierungshilfe dienenden Aufkleber auf Paketen zu beachten (z. B. «UP»-Pfeile, «dieses Ende nach oben»-Markierungen);

m. Das Versäumnis von TNT, den*die Versender*in oder Empfänger*in über eine Verzögerung, einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung, eine unvollständige, falsche oder ungenaue Adresse des*der Empfänger*in oder des Zollagenten, falsche, unvollständige oder fehlende Unterlagen oder die Nichtzahlung von Zöllen und Steuern, die zur Freigabe einer Sendung erforderlich sind, zu informieren;

n. Verlust oder Beschädigung einzelner Sendungen, für die TNT keinen nachweisbaren Beleg über den Erhalt besitzt, einschliesslich der Fälle, in denen die Waren zum Zeitpunkt der Übergabe der Sendung an TNT in einen Anhänger vorgeladen, palettiert oder so verpackt wurden, dass die Anzahl der Sendungen oder der Inhalt der Sendung nicht hinreichend überprüft werden kann;

o. Verlust persönlicher oder finanzieller Informationen einschliesslich Sozialversicherungsnummern, Geburtstagen, Führerscheinnummern, Kredit- oder Debitkartennummern und Kontoverbindungen;

p. Das Versäumnis des*der Versender*in, alle Sendungen zu löschen, die in ein TNT Versandsystem oder -gerät eingegeben wurden, wenn die Sendung TNT nicht zum Versand übergeben wurde;

q. Schäden, die von Stossindikatoren, Neigungsmessern oder Thermometern angezeigt werden; und  

r. Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit jeglicher Sendungen aufgrund unvollständiger oder falscher Adresse (siehe Abschnitt 18 (Unzustellbare Sendungen)).

20.4 Wenn TNT nicht haftbar ist, einschließlich in Fällen, in denen die Haftung über die von TNT in diesen Bedingungen ausdrücklich übernommene Haftung hinausgeht, haftet der Versender und erklärt sich damit einverstanden, TNT gegen alle Schäden schadlos zu halten, die TNT oder einem Dritten durch die Sendung oder durch Forderungen eines Dritten, insbesondere des Empfängers, entstehen. 

Jede Zahlungen, die TNT aufgrund einer Forderung des Absenders oder eines Dritten leistet, gelten weder als Haftungsübernahme noch als Verzicht auf die in diesem Abschnitt 20 enthaltenen Bestimmungen.

21. Keine Garantien.

Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesem Dokument übernimmt TNT keine Garantien, weder ausdrücklich oder stillschweigend.

22. Forderungen. 

TNT akzeptiert die Geltendmachung eines Anspruchs bezüglich einer Sendung nur dann, wenn der Anspruchsteller alle anwendbaren Übereinkommen sowie das folgende Verfahren einhält; andernfalls kann kein Anspruch gegenüber TNT geltend gemacht werden: 

22.1 Geltendmachung einer Forderung. 
a. Alle Forderungen infolge von Verlusten, Beschädigungen (sichtbaren oder unsichtbaren) oder Verzögerungen (einschließlich Verderb) oder fehlenden Inhalten sind TNT binnen 21 Tagen nach (i) der Zustellung der Sendung (im Falle einer Beschädigung oder Verzögerung) oder (ii) dem erwarteten Zustellungsdatum (im Falle eines Verlusts, einer Nichtzustellung oder einer Fehlzustellung) zu melden. 

b. Die Bestätigung des Empfangs der Sendung durch den Empfänger ohne einen Vermerk über Schäden auf der Empfangsbestätigung gilt als Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung in einwandfreiem Zustand zugestellt worden ist. 

c. Alle Ansprüche dieser Art sind über tnt.com oder durch Kontaktaufnahme mit dem TNT Kundendienst zu melden. 

22.2 Erforderliche Informationen. Alle Forderungen müssen vollständige Versender- und Empfängerinformationen sowie die TNT Sendungsverfolgungsnummer, das Versanddatum, die Stückzahl und das Gewicht der Sendung enthalten. TNT berücksichtigt Schadensersatzansprüche nur unter der Voraussetzung, dass der Empfänger den Inhalt und die Originalverpackung zwecks Prüfung durch TNT in den Räumlichkeiten des Empfängers oder von TNT bereitstellt und bis zur Regelung des Anspruchs aufbewahrt. 

22.3 Beschränkungen. TNT ist nicht verpflichtet, auf Forderungen zu reagieren, bis alle Kosten bezahlt worden sind; der Forderungsbetrag kann vom Anspruchsberechtigten nicht von diesen Kosten abgezogen werden. In Verbindung mit einer Sendung kann nur eine Forderung erhoben werden. Mit der Annahme der Zahlung einer Forderung erlischt jegliches Recht, weiteren Schadensersatz oder eine weitere Entschädigung im Zusammenhang mit der betreffenden Sendung zu fordern. Versender oder Empfänger, deren Pakete über einen Sammelladungsspediteur an TNT übergeben wurden, haben keinerlei Rechtsansprüche gegenüber TNT. 

22.4 Klagen. Das Recht auf eine Schadensersatzforderung, die sich aus der Beförderung durch TNT ergibt, ist ausgeschlossen, wenn die Forderung nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem tatsächlichen Lieferdatum (bei Beschädigung, Untererfüllung oder Verzögerung) oder dem erwarteten Lieferdatum (bei Verlust, Nichtlieferung oder Fehllieferung) oder innerhalb einer anwendbaren Verjährungsfrist, je nachdem, was kürzer ist, bei einem zuständigen Gericht eingereicht wird.

23. Unterauftragsvergabe.

TNT behält sich das Recht vor, die Erbringung von Services ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. 

24. Datenschutz. 

24.1 Begriffe wie „Verantwortlicher“, „personenbezogene Daten“, „betroffene Person“ und „Verarbeitung“ haben die Bedeutung, die ihnen in der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und allen anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten („personenbezogene Daten“) im Rahmen dieser Bedingungen (zusammen „Datenschutzrecht“) zugeschrieben wird.

24.2 TNT und der Versender stimmen überein, dass beide je für sich für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die oder zwischen den Parteien gemäß diesen Bedingungen verantwortlich sind.

24.3 Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Bedingungen sichert der Versender zu, die Datenschutzgesetze eingehalten zu haben. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Daten an die betroffenen Personen gemäß Datenschutzrecht, für die Bereitstellung der Informationen, wie sie in der TNT Datenschutzerklärung unter tnt.com enthalten sind, und die Erlangung eines Rechtsgrundes gemäß Datenschutzrecht, wie z. B. Vertragserfüllung, berechtigte Interessen oder Einwilligung.

24.4 Der Versender hält TNT schadlos von sämtlichen Kosten, Forderungen, Schäden und Ausgaben, die TNT in Verbindung mit der Nichteinhaltung dieses Abschnitts 24 durch den Versender entstehen bzw. die TNT erlitten hat.

24.5 Der Versender sichert zu, dass der Rechtsgrund, wie in Abschnitt 24.3 dargelegt, (auch) eine Übermittlung personenbezogener Daten an TNT, seine Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer oder Dritte, die von TNT zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Versender gemäß diesen Bedingungen beauftragt wurden, in jedes Land innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) erlaubt.

24.6 Jegliche Übermittlung personenbezogener Daten des Versenders an TNT oder umgekehrt aus dem EWR oder der Schweiz in ein Land außerhalb des EWR oder der Schweiz unterliegt den Standardvertragsklauseln für die Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche (Beschluss (EU) 2021/914 – Modul I) („SCCs“) im Sinne von Artikel 46(2)(c) der DSGVO, die unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=EN verfügbar sind. Zu diesem Zweck werden die SCCs durch Verweis vollständig in diese Bedingungen einbezogen. Mit Annahme dieser Bedingungen (a) gelten die SCCs als von den Parteien unterzeichnet, (b) stimmen die Parteien dem vollständigen Inhalt der SCCs zu, (c) verpflichten sich die Parteien, die darin enthaltenen Anforderungen zu erfüllen und (d) erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass sämtliche Änderungen oder künftigen Beschlüsse und/oder URLs an die Stelle des Beschlusses und/oder der URL treten, die in Abschnitt 24.6 aufgeführt sind. Im Rahmen der SCCs handelt TNT gegebenenfalls als für die Verarbeitung verantwortliche Stelle als Datenexporteur – auch im Namen seiner verbundenen Unternehmen – und der Versender gegebenenfalls als für die Verarbeitung verantwortliche Stelle als Datenimporteur oder umgekehrt. Hiervon unberührt bleibt das Recht von TNT, im Hinblick auf die Nutzung eines anderen geeigneten Übertragungsmechanismus, der mit dem Datenschutzrecht in Einklang steht, eine alleinige Entscheidung zu treffen. Die übermittelten personenbezogenen Daten können individuelle Kontaktdaten von Versendern und Empfängern enthalten, darunter Namen und Adressen, die für die effiziente Bereitstellung der Services von TNT, wie z. B. die Zustellung von Paketen und die Ermöglichung von Funktionen zur Sendungsverfolgung, erforderlich sind, wie dies in diesen Bedingungen steht und in Übereinstimmung mit den Anhängen der SCCs im Weiteren oder anderweitig festgelegt ist.

24.7 Stellt der Gerichtshof der Europäischen Union, eine örtliche Aufsichtsbehörde oder eine ähnliche Behörde fest, dass eine der Bedingungen in diesem Abschnitt 24 und/oder die SCCs keine rechtmäßige Methode zur Vereinfachung von Übermittlungen personenbezogener Daten außerhalb des EWR oder der Schweiz darstellen oder nicht mehr rechtmäßig sind, werden die Parteien nach Treu und Glauben eine alternative Methode zur Vereinfachung derartiger Übermittlungen auf rechtmäßige Weise aushandeln.

25. Gesamte Vereinbarung.

Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und haben vorbehaltlich Abschnitt 1 (Anwendung) Vorrang vor allen anderen Bedingungen, schriftlichen wie mündlichen. Diese Bedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien aufgehoben werden. 

26. Abtretung.

Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Bedingungen dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht abgetreten werden; allerdings ist TNT berechtigt, alle oder einen Teil seiner Rechte an ein verbundenes Unternehmen abzutreten und seine Pflichten gemäss diesen Bedingungen an dieses zu übertragen. Ohne Einschränkung dessen sind diese Bedingungen für die Parteien und deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger rechtlich bindend und kommen diesen zugute.

27. Kein Verzicht.

Ein Versäumnis seitens TNT, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen oder anzuwenden, bedeutet keinen Verzicht auf diese Bestimmung seitens TNT und beeinträchtigt ebenso wenig das Recht von TNT, diese Bestimmung durchzusetzen.

28. Zwingendes Recht.

Diese Bedingungen schliessen keine Haftung aus, soweit ein solcher Ausschluss durch zwingendes Recht verboten ist. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene oder in Bezug genommene Bestimmung im Widerspruch zu einem gültigen zwingenden internationalen Abkommen, nationalem Recht, Verordnungen der Regierung, Anweisungen oder Erfordernissen stehen, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang reduziert und derart beschränkt als Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Absender und TNT Wirkung entfalten. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer einzelnen Bestimmung hat keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Vorbehaltlich geltender Übereinkommen unterliegen diese Bedingungen sowie etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Services von TNT, die diesen Bedingungen entsprechen, den Gesetzen und Gerichten des Landes oder Gebiets, in dem die Sendung von TNT zur Erbringung der Services entgegengenommen wird.

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