Zuschläge

Ihre Rechnung verstehen

Manche Zuschläge gelten zwingend für alle Ihre Sendungen mit TNT 

Wenn Sie Sendungen mit TNT versenden, gelten die folgenden Zuschläge:

 

Treibstoffzuschlag

TNT erhebt auf alle Sendungen einen indexbasierten Treibstoffzuschlagzuschlag. 

Zuschlagspflichtige Zonen

Unsere Abholungs- und Zustellungsservices bieten wir nahezu überall an. Für bestimmte entlegene und nicht gut erreichbare Zielorte verrechnen wir einen Zuschlag, der zur Abdeckung der zusätzlich anfallenden Kosten bestimmt ist.

 


Zuschlag für erhöhte Sicherheitsmassnahmen (Enhanced Security Surcharge - ESS)

TNT hat zusätzliche Verfahren und Massnahmen eingeführt und erhebliche Investitionen getätigt, um die Sendungen der Kunden zu schützen, solange sie sich in der Obhut von TNT befinden. Um die zusätzlich anfallenden Kosten zumindest teilweise zu kompensieren, erheben wir eine Enhanced Security Surcharge auf alle Sendungen.

 

Dieser Sicherheitszuschlag gilt für alle internationalen Express-, Economy Express- und Special Express-Sendungen und beläuft sich auf 0,07 CHF pro Kilo*, wobei jedoch pro Sendung ein Mindestzuschlag von 0,70 CHF und ein Höchstzuschlag von 14,- CHF gilt.

 

* Um zu berechnen, ob eine Sendung nach ihrem statistischen Gewicht oder nach ihrem Volumengewicht abgerechnet wird, verwendet TNT einen Volumenumwandlungsfaktor und bezieht sich hierbei auf das jeweils höhere Ergebnis.

Update zu unseren Zuschlägen (ab 1. Januar 2024)

Ab 2024 aktualisieren wir die Grundbeträge der folgenden Zuschläge:

 VonAuf
Nicht stapelbar*CHF 164/SendungCHF 200/Sendung 
Gefahrgut:
Trockeneis
CHF 45/SendungCHF 45/Sendung 
Abgelegenes Gebiet:
Ausserhalb des Zustellgebiets**
CHF 0.60/kg (min. CHF 30)CHF 0.60 /kg (min. CHF 30)
Nicht elektronische BuchungCHF 6/SendungCHF 8/Sendung

*Um diesen Zuschlag zu vermeiden, lesen Sie sich bitte unsere Verpackungsrichtlinien durch.

**Die Postleitzahlen für diesen Zuschlag werden aktualisiert. Hier finden Sie alle Informationen.

Aktualisierung unserer Zuschläge für die Sendungsabfertigung (gültig ab dem 2. Januar 2023)

1.    Neue zusätzliche Bearbeitungskosten (AHS)

Ab dem 2. Januar 2023 gelten neue zusätzliche Bearbeitungskosten (AHS) für Sendungen mit nicht standardisierten Verpackungen. Damit sollen die Kosten für die zusätzlichen Ressourcen abgedeckt werden, die für den effizienten Transport nicht standardisierter Pakete in unserem Netzwerk benötigt werden.


a.    AHS – Verpackung

(CHF 40/Sendung)

Zusätzliche Bearbeitungskosten für Verpackung werden bei Non-Standard-Sendungen erhoben. Diese sind nicht mit unseren Standardprozessen vereinbar und gefährden unsere technischen Anlagen, unsere Mitarbeitenden und andere Packstücke. Nicht standardisierte Verpackungen erfordern manuelle Eingriffe, um zu verhindern, dass diese Sendungen sich in Transportbändern verfangen, Rutschen oder Schurren blockieren, Sortieranlagen oder andere Sendungen beschädigen.

Zusätzliche Bearbeitungskosten für Verpackung fallen bei Sendungen an, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Paket ist nicht vollständig in einem Aussenbehälter oder einer Verpackung verpackt.
  • Das Beförderungsgut ist in einem Aussenbehälter oder einer Verpackung verpackt, der/die nicht aus Wellpappe besteht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Metall, Holz, Gewebe, Leder, Hart- und Weichkunststoffe oder expandierten Polystyrolschaum (z. B. Styropor).
  • Das Beförderungsgut ist in einem Aussenbehälter oder einer Verpackung, der/die in Schrumpffolie oder Stretchfolie verpackt ist.
  • Die Sendung hat eine runde oder zylindrische Form, einschliesslich (aber nicht beschränkt auf) Versandhülsen, Kanister, Eimer, Fässer, Reifen, Trommeln oder Kübel.
  • Das Beförderungsgut ist mit Metall, Kunststoff oder Leinenband umwickelt oder hat Räder (z. B. ein Fahrrad), Rollen, Griffe oder Gurte, einschliesslich Pakete, bei denen die Aussenseiten lose umwickelt sind oder die Inhalte hervorstehen.
  • Die Sendung könnte sich in anderen Paketen oder unserem Sortiersystem verfangen oder Schäden darin verursachen.

b.    AHS – Gewicht

(CHF 20/Sendung)

Gilt für jede Sendung, die einen Gegenstand oder ein Paket mit einem Gewicht von mehr als 31 kg (aber weniger als 68 kg) enthält. Bitte beachten Sie, dass die zusätzlichen Bearbeitungskosten für Gewicht nicht für Artikel, Pakete oder Boxen auf einer Standardpalette gelten.

Unsere Sortiersysteme sind auf Sendungen mit einem Gewicht von bis zu 31 kg ausgelegt. Bei schwereren Sendungen ist ein manueller Eingriff erforderlich, um zu verhindern, dass andere Pakete zerdrückt oder Mitarbeitende verletzt werden.

Weitere Informationen zu diesen neuen Zuschlägen finden Sie hier.

In unseren Verpackungstipps und Verpackungsrichtlinien auf tnt.com erhalten Sie Hinweise zur Vermeidung dieser Zuschläge.


2.     Aktualisierte Definition der bestehenden Zuschläge zur Angleichung an die globalen Standardverfahren

a
.     AHS – nicht förderbandgeeignet

Die zusätzlichen Bearbeitungskosten für nicht förderbandgeeignete Artikel gelten, wenn ein Artikel weniger als 30 kg wiegt und eine der folgenden Abmessungen überschreitet: 1,21 m (L) x 0,76 m (W) x 0,76 m (H).


b.    Nicht stapelbar

Der Zuschlag «nicht stapelbar» gilt für Sendungen, die mindestens eine Komponente, Einheit oder Palette enthalten, die nicht stapelbar ist. Nicht stapelbar bedeutet, dass eine Komponente, Einheit oder eine Palette nicht vertikal und sicher gestapelt werden kann. Dieser Zuschlag wird nur einmal erhoben, auch wenn mehrere Bestandteile der Sendung, die als nicht stapelbar identifiziert wurden, in einer Sendung gebündelt sind.

* Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungskosten für Pakete zu erheben, für die während des Transports spezielles Handling oder zusätzliche Verpackung erforderlich ist. Form und Abmessungen des Pakets können sich auf dem Transportweg ändern, sodass möglicherweise ein Zuschlag erhoben wird. Wenn sich die Form und die Abmessungen des Pakets auf dem Transportweg ändern, behalten wir uns vor, jederzeit Änderungen an den Versandkosten vorzunehmen.

TNT behält sich das Recht vor, Preise, Zuschläge, Laufzeiten und Zonen nach eigenem Ermessen und entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit oder ohne Vorankündigung anzupassen.

 

Zusätzliche Steuern auf TNT Sendungen zur Abholung, die aus Indien, Vietnam oder Thailand importiert werden.

Auf Rechnungen für TNT Sendungen zur Abholung aus Indien, Vietnam oder Thailand wird ab dem unten in der Tabelle genannten Datum eine zusätzliche Steuer in Höhe des genannten Betrags aufgeführt. Der Grund dafür ist eine Änderung unseres Geschäftsmodells, welches mit den entsprechenden Steuervorschriften konform ist. Die Steuer gilt für alle TNT Kunden, deren Sendung aus Indien, Thailand oder Vietnam stammt, einschliesslich Zahlungspflichtiger, die ausserhalb dieser Länder fakturiert werden. Wenn Sie Fragen zu dieser Steuer haben, kontaktieren Sie bitte die auf Ihrer TNT Rechnung genannte Rufnummer.

Herkunft der SendungZusätzliche SteuerDatum des Inkrafttretens
Indien18 %1. Juni 2020
Vietnam10 %1. September 2020
Thailand7 %1. September 2020
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