Incoterms 2020

Was sind Incoterms?

«Incoterms» ist die Abkürzung für «International Commercial Terms» (Lieferbedingungen). Sie wurden erstmals 1936 eingeführt und bestehen aus elf Regeln, die klar definieren, wer beim internationalen Handel für was verantwortlich ist.

 

Warum sind sie so wichtig?

Weil sie von Austin bis Zürich überall akzeptiert werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer und sind Bestandteil des Kaufvertrags.

 

Wozu sind sie da?

Incoterms definieren:

  • Ort und Zeitpunkt des Kostenübergangs
  • Ort und Zeitpunkt des Risikoübergangs
  • Etwaige Versicherungsverpflichtungen 

Die drei geläufigsten Incoterms

DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort)

  • Der Verkäufer übernimmt alle Kosten bis zum benannten Bestimmungsort.
  • Der Käufer kommt für alle Kosten inkl. Entladung ab benanntem Bestimmungsort inklusive Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben auf, sofern nicht anders vereinbart.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab benanntem Bestimmungsort, entladebereit auf dem ankommenden Beförderungsmittel.

DDP – Delivered Duty Paid (geliefert verzollt)

  • Der Verkäufer trägt alle Kosten inkl. Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.
  • Der Käufer übernimmt die Entladekosten, falls dies im Beförderungsvertrag nicht anders geregelt ist.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Sobald die Güter an der vereinbarten Adresse und bereit zum Ausladen sind.

 

Mehrwertsteuer im Bestimmungsland:

Da der Verkäufer als Importeur auftritt, geht diese zu Lasten des Verkäufers, wenn nicht anders vereinbart.

Empfehlung: Verwendung von DAP oder DPU, falls Mehrwertsteuer nicht vom Verkäufer übernommen wird.

 

FCA – Free Carrier (frei Frachtführer)

  • Der Verkäufer übernimmt alle Kosten bis zur Übergabe an den ersten Frachtführer, respektive bei Übergabe ausserhalb des Geländes des Verkäufers bei Ankunft des entladebereiten Beförderungsmittels am Lieferort, inklusive der Ausfuhrerstellung.
  • Der Käufer trägt alle Kosten ab Übergabe an den Frachtführer, respektive bei Übergabe ausserhalb des Geländes des Verkäufers bei Ankunft des entladebereiten Beförderungsmittel, inklusive der Landeseinfuhr und aller Staatsabgaben im Empfangsland.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Nachdem die Ware auf das Beförderungsmittel verladen wurde, falls der Übergabeort auf dem Gelände des Verkäufers liegt. Ansonsten sobald die Ware am Übergabeort entladebereit zur Verfügung gestellt wird.

Die anderen Incoterms

 

CIP – Carriage And Insurance Paid To (Frachtfrei versichert)

  • Der Verkäufer trägt alle Kosten bis zum Bestimmungsort, -hafen oder -flughafen.
  • Der Käufer übernimmt die Kosten für die Entladung ab dem Beförderungsmittel sowie die Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab dem Übergabeort an den Spediteur/Frachtführer.

Versicherung: Der Verkäufer muss eine Transportversicherung ab mindestens dem Lieferort bis zum benannten Bestimmungsort, -hafen, -flughafen abschliessen.

Wichtig: Genaue Definition des Übergabeorts (Gefahrenübergang) und des Bestimmungsorts, - hafens oder -flughafens.  

 

EXW – Ex Works (ab Werk)

  • Der Verkäufer trägt keinerlei Kosten, er muss lediglich den Käufer mit Informationen und Dokumenten für die Ausfuhr unterstützen.
  • Der Käufer kommt für alle Kosten auf, ab Verladeort inkl. Verladung.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab dem Moment, wo die Ware auf der Rampe zum Laden bereit gestellt wird.

 

CPT – Carriage Paid To (Frachtfrei)

  • Der Verkäufer trägt alle Kosten bis zum Bestimmungsort,  -hafen oder -flughafen.
  • Der Käufer übernimmt die Kosten für die Entladung ab dem Beförderungsmittel sowie die Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab dem Übergabeort an den Spediteur/Frachtführer.

Wichtig: Genaue Definition des Übergabeorts (Gefahrenübergang) und des Bestimmungsorts, - hafens oder -flughafens.

 

DPU – Delivered-At-Place Unloaded (geliefert benannter Ort entladen)

  • Der Verkäufer trägt alle Kosten bis zum benannten Bestimmungsort, inklusive Entladung.
  • Der Käufer übernimmt die Kosten ab benanntem Bestimmungsort nach Entladung inkl. die Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab benanntem Bestimmungort, nach Entladung.

 

Incoterms, welche ausschliesslich für die See- und Binnenschifffahrt anwendbar sind

 

 

CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht)

  • Der Verkäufer trägt alle Kosten bis zur Ankunft am Bestimmungshafen.
  • Der Käufer übernimmt alle Kosten ab Ankunft am Bestimmungshafen inkl. Entladung sowie die Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab dem Moment, wo die Ware auf dem vom Käufer benannten Schiff geladen ist.

 

 

 

 

 

 

FOB – Free on Board (frei an Bord)

  • Der Verkäufer kommt für sämtliche Kosten auf, bis die Ware auf dem vom Käufer benannten Schiff geladen ist.
  • Der Käufer übernimmt die Kosten ab dem Moment wo die Ware auf dem Schiff geladen ist inkl. der Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab dem Moment, wo die Ware auf dem vom Käufer benannten Schiff geladen ist. 

 

CIF – Cost, Insurance And Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)

  • Der Verkäufer trägt alle Kosten bis Ankunft am Bestimmungshafen.
  • Der Käufer übernimmt alle Kosten ab Ankunft am Bestimmungshafen inkl. Entladung sowie die Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Sobald die Güter an Bord des Schiffs sind

Versicherung: Der Verkäufer muss eine Transportversicherung ab mindestens dem Verschiffungshafen bis zum benannten Bestimmungshafen abschliessen.

Dieser Incoterm ist nicht für den Transport mittels Container gedacht.

 

 

 

 

 

FAS – Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff)

  • Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten bis die Güter am Hafen abgeliefert wurden
  • Der Käufer trägt sämtliche Kosten ab Beladehafen inkl. Verladung sowie die Landeseinfuhr und sämtliche Staatsabgaben.  

Risikoübertragung vom Verkäufer zum Käufer:

Ab dem Moment wo die Ware am Hafen abgefliefert wurde.

 

 

 

 

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